Schweizer Spion kommt in Deutschland mit Bewährungsstrafe davon

Schweizer Spion kommt in Deutschland mit Bewährungsstrafe davon

Bern – Der Schweizer Spion muss nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat ihn wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Ausserdem musste er 40’000 Euro bezahlen. Auf einen Rekurs verzichtet die Verteidigung.

Dem Angeklagten war nach der Urteilsverkündigung die Erleichterung anzusehen. Er selber gab keine Stellungsnahme ab, aber sein Verteidiger Robert Kain zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit dem Prozessausgang: Das Urteil sei genau so ausgefallen wie erwartet.

Handeln aus vornehmlich eigenem Gewinnstreben
Das Gericht sah den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit des Angeklagten als erwiesen an. Ihm sei bewusst gewesen, dass er sich mit seinem Verhalten in Deutschland strafbar machen würde, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündigung. Und er habe bei seinen Aktivitäten kriminelle Energie an den Tag gelegt. Indem er eine deutsche Sicherheitsfirma damit beauftragte, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens zu platzieren, habe er ausserdem «in den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands eingegriffen», schrieb das Gericht in einer Mitteilung.

Es zeigte sich auch überzeugt, dass der Mann vornehmlich aus eigenen Gewinnstreben gehandelt und aus seiner Tätigkeit «nicht unerhebliche Vorteile» gezogen habe. Gegen den Angeklagten sprach zudem, dass er während mindestens zwei Jahren mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusammengearbeitet habe.

Kein Beweis für Maulwurf
Der 54-Jährige war im April in Frankfurt verhaftet worden. Im Verlaufe des Prozesses gab er zu, von seinen Kontaktleuten beim NDB mit der Beschaffung der persönlichen Daten von vier deutschen Beamten in der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) beauftragt worden zu sein, damit der NDB Festnahmebefehle gegen die Beamten ausstellen konnten. Zu den Daten zählten das Geburtsdatum, Adressen und Telefonnummern. Dafür stellte der Angeklagte eine Sicherheitsfirma an, die ihm die Angaben lieferte. Für diese Tätigkeit habe er vom NDB 28’000 EUR erhalten. Tatsächlich gibt es in der Schweiz gegen drei deutsche Steuerfahnder Haftbefehle.

Später habe ihn sein Kontaktmann beim NDB wieder kontaktiert, um mithilfe eines Maulwurfs ein «Frühwarnsystem» gegen neue CD-Käufe von deutscher Seite zu installieren. Dafür erhielt er 60’000 EUR, wovon er nach eigenen Angaben 10’000 EUR für sich behielt. Der Rest sei an seine deutschen Partner geflossen. Dass es dem Unternehmen gelungen wäre, einen Mitarbeiter in der Finanzverwaltung als Informanten zu gewinnen, konnte das Gericht nicht feststellen. Der Angeklagte betonte, er selbst sei nur ein Mittelsmann gewesen.

Relativ milde Strafe
Der ehemalige Zürcher Polizist hatte bereits am zweiten Prozesstag vor rund zwei Wochen ein umfassendes Geständnis abgelegt. Es war Teil einer Absprache über das Strafmass zwischen den Prozessbeteiligten. Aus diesem Grund kam der ehemalige Schweizer Spion denn auch mit einer relativ milden Strafe davon. Gedroht hatten ihm bis zu fünf Jahre Haft. Ausserdem berücksichtigte das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft war und bereits mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Für Deutschland bedeute er keine Gefahr, sagte der Richter.

Weil das Urteil auf einer Absprache zwischen den Beteiligten beruht, verzichtet die Verteidigung auf einen Rekurs vor dem deutschen Bundesgerichtshof, wie Anwalt Robert Kain sagte.

Zivilklage in der Schweiz nicht ausgeschlossen
Trotzdem ist der Fall mit dem deutschen Urteil noch nicht zu Ende. Ein Freund der Familie hatte vergangene Woche erklärt, dass der Spion finanziell ruiniert sei. Er habe sein Haus verkaufen und Geld ausleihen müssen. Auch der Schweizer Anwalt Valentin Landmann sagte auf Anfrage, seinem Mandanten sei durch den Prozess erheblicher Schaden entstanden, nachdem er «einwandfrei» für den Staat gearbeitet habe. «Wenn jemand einen Auftrag gibt und Schaden entsteht, muss der Auftraggeber dafür gerade stehen», sagte Landmann.

Aus diesem Grund zieht er nun eine Zivilklage gegen die Schweiz, vertreten durch den NDB, in Erwägung. Er und sein Mandant würden in den nächsten Wochen besprechen, inwiefern Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

Ausserdem läuft gegen den ehemaligen Schweizer Spion ein Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes». Daneben arbeitet die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments an einem Bericht zu dem Fall. Der NDB teilte mit, er äussere sich nicht zu laufenden Verfahren und kommentiere das deutsche Urteil nicht. (awp/mc/pg)

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