Mindestens 60% der Herstellungskosten einer Uhr müssen künftig in der Schweiz anfallen: Blancpain-Uhr.
Bern – Wird ein Produkt als Schweizer Erzeugnis angepriesen, müssen künftig strenge Bedingungen erfüllt sein. Das gilt auch für Uhren. Der Bundesrat hat am Freitag die «Swiss made»-Verordnung für Uhren genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Die Verordnung präzisiert die Regeln im Swissness-Gesetz, welches das Parlament 2013 verabschiedet hatte. Für die Definition einer Schweizer Uhr wird neu auf die Uhr als Ganzes abgestellt: Mindestens 60% der Herstellungskosten einer Uhr müssen in der Schweiz anfallen. Bisher wurde für die Definition einer Schweizer Uhr auf das Uhrwerk abgestellt.
Das Uhrwerk bleibt aber wichtig, denn mindestens die Hälfte seines Wertes muss aus Bestandteilen schweizerischer Fabrikation bestehen, und mindestens 60% seiner Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen. Auch die technische Entwicklung einer Uhr sowie eines Uhrwerks muss künftig in der Schweiz erfolgen. Diese Bestimmung tritt indes erst später in Kraft.
Kompromiss zur Übergangsfrist
Zur Übergangsfrist konnte zwischen den Uhrenherstellern und der Zulieferungsindustrie ein Kompromiss gefunden werden, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt. Bis Ende Dezember 2018 können Uhrenschalen und Uhrengläser von der Berechnung der Herstellungskosten ausgeschlossen werden, sofern es sich um Schalen und Gläser handelt, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung an Lager gehalten werden.
Damit hätten einerseits die Produzenten ausreichend Zeit, ihre nach bisherigem Recht nicht zu beanstandenden Lager abzubauen, schreibt das EJPD. Andererseits sei für die Zulieferer klar, wie lange das Übergangsregime gelte.
Vorschläge des Verbandes
Den Verordnungsentwurf hatte die Bundesverwaltung auf Basis eines Vorschlags des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie erarbeitet, diesen allerdings abgeändert. In der Vernehmlassung kritisierten verschiedene Teilnehmer, der Verband sei nicht repräsentativ für die Uhrenbranche.
Inhaltlich war unter anderem der Einbezug von Smartwatches umstritten. Damit auch diese von der Verordnung erfasst werden, wird der Uhrenbegriff erweitert. Für Diskussionen sorgte ausserdem die Regel, wonach die technische Entwicklung vollständig in der Schweiz vorgenommen werden muss.
Marke Schweiz stärken
Konsumentinnen und Konsumenten sind laut Studien bereit, für eine Schweizer Uhr bis zu 20%, bei gewissen mechanischen Uhren sogar bis zu 50% mehr zu bezahlen. Die Regeln sollen der Gefahr von Trittbrettfahrern entgegenwirken und den guten Ruf der «Marke Schweiz» stärken.
Swissness-Regeln gibt es nicht nur für industrielle Produkte, sondern auch für Lebensmittel. Hier sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss mindestens 80% aus Schweizer Rohstoffen bestehen. Die Verordnungen dazu wurden bereits früher verabschiedet. (awp/mc/ps)