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Zürich – In der von EY durchgeführten Vorsorgestudie 2014 senden die Unternehmen eine klare Botschaft: Sie beurteilen die Bedeutung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz als Faktor, der massgeblich zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz sowie des eigenen Unternehmens beiträgt. Kürzungen von überobligatorischen Leistungen werden kritisch mit Bezug auf die Rekrutierung von Mitarbeitenden beurteilt.
Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen EY hat in seiner diesjährigen Vorsorgestudie die Unternehmenssicht zur beruflichen Vorsorge erfasst. Bei der im Schweizer Markt in dieser Form erstmals durchgeführten Befragung wurden im Sommer 2014 85 Entscheidungsträger aus Finanz-und Personalabteilungen sowie Geschäftsführer von Schweizer Unternehmen unterschiedlicher Grösse befragt. Im Zentrum standen Fragen nach der grundsätzlichen Einstellung gegenüber der beruflichen Vorsorge, die ja auch Kosten und Aufwand für die Unternehmen mit sich bringt, sowie die im Bedarfsfall bevorzugten Sanierungsmassnahmen und Fragen zur internationalen Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen.
Vorsorge als Alleinstellungsmerkmal zur Gewinnung von Mitarbeitenden
Die Umfrageresultate zeigen deutlich, dass die berufliche Vorsorge von der überwiegenden Mehrzahl der Schweizer Unternehmen unterstützt wird. Knapp 9 von 10 (89 Prozent) befragten Unternehmensvertretern stimmen der Aussage zu, dass die berufliche Vorsorge zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und der Arbeitsplätze beiträgt. Über 80 Prozent der Human-Resources-Verantwortlichen und der Vertreter der Finanzabteilungen schätzen, dass die Pensionskassenleistungen für die Mitarbeitenden einen wichtigen Bestandteil der Attraktivität ihres Unternehmens darstellen. Dies bestätigt auch die Aussage von 42 Prozent, dass die von ihnen angebotene Vorsorge ein wichtiges Instrument ist, das gezielt zur Gewinnung der besten Mitarbeitenden im Arbeitsmarkt eingesetzt wird. Zwar bejaht auch exakt die Hälfte den grossen finanziellen und administrativen Aufwand für Unternehmen in der Schweiz, der mit der beruflichen Vorsorge einhergeht. Aber nur 13 Prozent bezeichnen diesen Aufwand als Wettbewerbsnachteil für ihre Unternehmen im Vergleich zum Ausland.
Zurückhaltung beim Thema Kürzung aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen
In diesem Kontext ist die Motivation für die Erbringung überobligatorischer Leistungen interessant: Über die Hälfte (54 Prozent) der Befragten meint, dass ihr Unternehmen, wenn es keine Leistungen über dem BVG-Obligatorium ausrichten würde, im Vergleich mit anderen Unternehmen auffiele, was negative Auswirkungen auf die Rekrutierung von Mitarbeitenden zur Folge hätte.
Und wiederum nur eine knappe Mehrheit befürwortet eine Liberalisierung des Überobligatoriums (versicherte Einkommensanteile über 84‘240 Schweizer Franken). Eine erstaunliche Tatsache, geht man von der Annahme aus, dass Unternehmensvertreter grundsätzlich ein Interesse an einer Verminderung der Unternehmensrisiken aus der Vorsorge haben sollten, welche mit diesem Liberalisierungsschritt möglich wären. Hierzu Hans-Jürgen Wolter, Initiator der Studie und Pensionskassenexperte bei EY Financial Services Schweiz: «Vorsorge wird primär als Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers und als Pflichtaufgabe wahrgenommen. Die Unternehmen sind daher zurückhaltend, wenn es um Anpassungsmassnahmen geht. Diese Zurückhaltung ist einerseits verständlich, andererseits muss das Thema der langfristigen Finanzierbarkeit bald auf die Tagesordnung. Die Politik ist gefragt, die Unternehmen hierin nicht alleine zu lassen und die Unternehmen wiederum, untereinander den gemeinsamen Schulterschluss zu suchen, um verantwortungsvolle Lösungen zu finden.»
Die Übertragung von Schweizer Vorsorgeverpflichtungen in die internationale Rechnungslegung (IFRS und US GAAP) führt im Normalfall zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten für Pensionen in der Bilanz im Vergleich zu den Werten nach Schweizer Rechnungslegung. Ein Drittel der befragten Unternehmen ist demzufolge auch der Meinung, dass die Behandlung von Schweizer Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards darin resultiert, dass nicht nach diesen Standards bilanziert wird. Allerdings überlegen sich von den Unternehmen, die bereits nach IFRS oder US GAAP bilanzieren, lediglich 7%, diese Bilanzierung wegen der Pensionsverpflichtungen wieder einzustellen.
Umwandlungssatz-Reduktion an erster Stelle möglicher Sanierungsmassnahmen
Die finanzielle Stärke und Risikofähigkeit der eigenen Pensionskasse wird von den meisten Befragten als gut eingestuft. Trotz Negativschlagzeilen der letzten Jahre bewerten insbesondere Vertreter von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden die finanzielle Stärke ihrer Vorsorgeeinrichtungen – wobei es sich bei den meisten um Sammelstiftungsanschlüsse handelt – als sehr gut. Weniger als ein Viertel der Befragten stellt ihrer Vorsorgeeinrichtung lediglich ein mittelmässiges Zeugnis aus.
Ein klares Indiz für die hohe Risikoaversion bei den Entscheidungsträgern in den Unternehmen ist die weiterhin hohe Akzeptanz der Vollversicherung, bei welcher nach Schweizer Rechnungslegungen keine Unterdeckung möglich ist und die Versicherungsgesellschaft allfällige Verluste übernimmt. Insbesondere bei den kleinen und mittleren Unternehmen wurde die hohe Akzeptanz und der Bedarf nach Vollversicherungslösungen klar bestätigt (weniger als 2 von 10 Befragten sprachen sich dagegen aus).
Um bestehende oder potenzielle Finanzierungsprobleme einer Pensionskasse zu vermindern, müssen, vereinfacht gesagt, entweder Leistungen gekürzt oder die Lohnabzüge erhöht werden. Sollten die Unternehmen mit ihrer Pensionskasse in eine solche Situation kommen, bevorzugen Vertreter grösserer Unternehmen Leistungseinbussen deutlich stärker als Option als Vertreter kleinerer Unternehmen (55 versus 32 Prozent).
Allgemein gefragt nach den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Reduktion von Vorsorgeverpflichtungen und –kosten, die aus heutiger Sicht realistisch und umsetzbar sind, gaben knapp 8 von 10 Befragten (79 Prozent) an erster Stelle die Anpassung der Leistungen zukünftiger Rentner an, z.B. durch eine Senkung des Umwandlungssatzes. Mit 74 Prozent folgte die Erhöhung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen und an dritter Stelle die Verzinsung von Altersguthaben der aktiven Versicherten.
Die Umverteilung von Aktiven zu Pensionierten aufgrund der hohen Umwandlungssätze ist offensichtlich den meisten Mitarbeitenden nicht bewusst, nicht so wichtig oder wird sogar gutgeheissen. Mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmensvertreter sagten aus, dass ihnen gegenüber noch nie Unmut seitens der Mitarbeitenden bezüglich dieser Art von Quersubventionierung geäussert wurde.
Hierzu Patrik Schaller, Leiter Vorsorge bei EY Financial Services Schweiz: «Es ist interessant zu sehen, dass der vielbeschworene Generationenkonflikt zumindest bei den Arbeitnehmenden noch nicht angekommen ist. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Sicher spielt das Bewusstsein eine Rolle, dass Kürzungen, die heute vorgenommen werden, die Aktiven später ebenfalls treffen werden.» (EY Schweiz/mc/ps)