Exportschlager: Radpanzer Piranha aus der GDLS-Mowag-Produktion.
Bern – Die Schweiz hat 2013 für 461,2 Millionen Franken Kriegsmaterial in 71 Länder exportiert (2012: 700,4 Millionen). Dies entspricht einer Abnahme um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anteil von 0,22 Prozent (0,33 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft im Jahr 2013. Dies geht aus der Pressemitteilung von Freitag hervor.
Im Gegensatz zur gesamten Warenausfuhr aus der Schweiz, die 2013 gegenüber dem Vorjahr um rund 0,3 Prozent höher ausgefallen ist, verzeichneten die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr eine Abnahme um 239,2 Millionen Franken auf 461,2 Millionen Franken.
Grössere Geschäfte mit Deutschland
Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Lieferung von Munition und Munitionsteilen nach Deutschland (67,6 Millionen) und von Bestandteilen zu Fliegerabwehrsystemen nach Italien (45,7 Millionen).
Rund 80,7 Prozent (2012: 70,8 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)**.
Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 72,6 Prozent (2012: 62,3 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 13,1 Prozent (6,8 Prozent), nach Asien 13,4 Prozent (29,9 Prozent), nach Afrika 0,4 Prozent (0,2 Prozent) und nach Australien 0,5 Prozent (0,7 Prozent).
Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 123,5 Millionen Franken, gefolgt von Italien mit 58,9 Millionen Franken, den USA mit 43,8 Millionen Franken, Grossbritannien mit 38,1 Millionen Franken und Frankreich mit 27,5 Millionen Franken.
Munition im Mittelpunkt
Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2013 34,4 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 16,1 Prozent auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5). 15 Prozent entfielen auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2), 13,5 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6) und 7,9 Prozent auf Luftfahrzeuge, Triebwerke und Luftfahrzeug-Ausrüstung (Kat. KM 10). Die restlichen 13,1 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien von Kriegsmaterial, nämlich KM 8 (5,2 Prozent), KM 1 (5,1 Prozent), KM 4 (2,4 Prozent) sowie KM 16 (0,4 Prozent) und KM 7 (0,04 Prozent).
Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2‘274 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2012: 2‘399). Davon wurden 2‘261 Gesuche im Wert von 2,1 Milliarden Franken bewilligt, 9 (0) Gesuche mit einem Gesamtwert von 7,6 Million Franken wurden annulliert und 4 (3) Gesuche nach 4 (3) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 0,7 (0,6) Millionen Franken wurden abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen hauptsächlich Länder des Mittleren Ostens. Sie bezogen sich auf die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) sowie deren Zubehör. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Menschenrechtssituation im Bestimmungsland, dem Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger sowie dem Umstand, dass das Bestimmungsland als Empfängerland öffentlicher Entwicklungshilfe zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehört.
Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.
2013 erkundigten sich die Exporteure in 57 Fällen (2012: 79), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 16 (26) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen in erster Linie Länder des Mittleren Ostens und Asiens. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger
Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 46‘178 (2012: 9‘697) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer im Ausland sind Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie Polizeiorgane. Im Berichtsjahr wurden 56 (49) Bewilligungen für die Durchfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie deren Bestandteile und Zubehör durch die Schweiz erteilt. Für den Handel im Ausland wurde kein (0) Gesuch bewilligt. Ausserdem wurden 5 (6) Bewilligungen für die Vermittlung erteilt. In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz seit 2009 den ersten Platz.
Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
Seit mehreren Jahren arbeitete die internationale Gemeinschaft im Rahmen der UNO auf den Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty, ATT) hin, welcher schliesslich am 2. April 2013 der UNO-Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden konnte. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen. 154 Staaten, darunter die Schweiz, haben den Vertrag bei 23 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen befürwortet und somit die Verabschiedung des ersten rechtlich verbindlichen Vertragswerks über den grenzüberschreitenden Handel mit konventionellen Rüstungsgütern besiegelt. Die Schweiz hat den ATT am 3. Juni 2013 anlässlich der offiziellen Zeremonie am Hauptsitz der UNO in New York als einer der ersten Staaten unterzeichnet und strebt dessen rasche Ratifikation an. Am 29. Januar 2014 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Dieses wird sich voraussichtlich in der Sommer- und Herbstsession damit auseinandersetzen. Die Umsetzung des ATT erfordert keine Anpassungen des schweizerischen Rechts, weil das Kriegsmaterialgesetz über die darin enthaltenen Standards hinausgeht. Nach 50 Ratifikationen, deren Zustandekommen gegen Ende 2014 erwartet werden darf, wird der ATT in Kraft treten. (seco/mc/cs)