Schweizerischen Post: Verfahren gegen IncaMail in der Schweiz beendet
Hayri C. Bulman, Geschäftsleiter Niederlassung Schweiz von RPost.
Bern – Das Handelsgericht Zürich hat am 4. Juni 2012 das von RPost gegen IncaMail angestrengte Verfahren infolge Rückzugs des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen als erledigt abgeschrieben. Dieser Entscheid bestätigt die stets aufrechterhaltene Auffassung der Schweizerischen Post, dass IncaMail kein RPost-Patent verletzt.
RPost hatte ihr Gesuch um vorsorgliche Massnahmen am 29. Februar 2012 zurück gezogen, dabei aber beantragt, dass die Schweizerische Post die Gerichts- und Parteikosten zu übernehmen habe. Das Handelsgericht hat nun aber – wie die Post im Verfahren beantragt hatte – RPost die Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten auferlegt und sie auch zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Post verurteilt. Dabei führt das Gericht zur Begründung aus, eine inhaltliche Diskussion, insb. des im Rahmen des Verfahrens eingeholten Gutachtens, sei wegen des Rückzugs zwar nicht möglich. Der Gutachter sei aber zum Schluss gekommen, den relevanten Ansprüchen, auf welche die Klägerin abgestellt habe, fehle die erforderliche Neuheit. Dies stelle ein wesentliches Indiz dafür dar, dass dem Massnahmegesuch die rechtliche Grundlage gefehlt habe.
«Fehlende Neuheit»
Die Post war angesichts der technologischen Entwicklungen im Bereich der sicheren Übermittlung digitaler Nachrichten immer der Auffassung, dass das Patent von RPost aufgrund fehlender Neuheit nicht schützenswert sei. Sie hat deshalb im Verlauf von 2011 am Kantonsgericht Genf und beim Handelsgericht Zürich je eine Nichtigkeitsklage gegen ein RPost-Patent eingereicht. Diese Klagen werden aufrecht erhalten und sind gegenwärtig beim neuen Bundespatentgericht in St. Gallen hängig. Der Post ist es ein grosses Anliegen, über diese Nichtigkeitsklagen eine definitive Klärung der Rechtslage herbei zu führen. Weitere Verfahren zwischen der Post und RPost sind in der Schweiz gegenwärtig nicht mehr hängig. Der sichere E-Mail-Dienst IncaMail der Schweizerischen Post kann von den Kundinnen und Kunden in der Schweiz somit unverändert vollumfänglich genutzt werden. Die in den USA von RPost gegen die Schweizerische Post vorgebrachte Klage auf Patentrechtsverletzung war vom zuständigen Richter in Kalifornien vor ein paar Monaten sistiert worden. Der Richter wird voraussichtlich noch im laufenden Monat über das weitere Vorgehen entscheiden. (Schweizerische Post/mc/hfu)