Schwere Vorwürfe an Lauber: Bundesanwalt hat Amtspflichten verletzt

Schwere Vorwürfe an Lauber: Bundesanwalt hat Amtspflichten verletzt
Bundesanwalt Michael Lauber.

Bern – «Grobfahrlässig», «fahrlässig», «illoyales Verhalten»: Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber abgeschlossen und ist nur Erkenntnis gelangt, dass der Bundesanwalt verschiedene Amtspflichten verletzt hat. So hat er mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der Aufsichtsbehörde behindert.

Damit nicht genug: Weiter falle der Bundesanwalt durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die Summe seiner Pflichtverletzungen sei erheblich, schreibt die Aufsichtbehörde in einer Mitteilung. Als Disziplinarsanktion belegt sie ihn mit einer Lohnkürzung von 8 Prozent für die Dauer eines Jahres.

Umstrittene Treffen mit FIFA-Präsident Infantino
Als Beispiele nennt die Aufsichtsbehörde auch das Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino vom 16. Juni 2017. Zu diesem habe der Bundesanwalt wissentlich und willentlich die Unwahrheit gesagt. Die illoyalen Handlungen des Bundesanwalts, die Verletzung der Treuepflicht, die Behinderung der Untersuchung gegenüber der AB-BA in Bezug auf die durch ihn erteilte Aussageermächtigung an Unterstellte, die Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen sowie seine Verletzung des Code of Conduct (Verbot des Handelns im Interessenkonflikt) erfolgten gemäss Aufsichtsbehörde in grobfahrlässiger Weise.

Entgegen der Strafprozessordnung unterliess Lauber auch die Protokollierung seiner drei nachgewiesenen Treffen mit Infantino. An zwei dieser Treffen war überdies eine Privatperson anwesend und somit die Gefahr einer Amtsgeheimnisverletzung geschafften.

Die Eröffnung des Disziplinarverfahrens hatte die Aufsichtsbehörde im vergangenen Mai beschlossen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die sie keine externen Fachpersonen mit der Untersuchung beauftragen dürfe, wurde die Untersuchung schliesslich von Bundesrichterin Alexia Heine durchgeführt.

«Kein abschliessender Befund»
In einer ersten Stellungnahme betont die Bundesanwaltschaft, dass der Entscheid keinen abschliessenden Befund darstelle und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse. Bundesanwalt Lauber und seine Rechtsvertretung behielten sich alle rechtlichen Schritte vor. (mc/pg)

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