Seco beschliesst Vereinfachung bei Kurzarbeit
Bern – Wegen der Ausbreitung Coronavirus greift der Bund den Unternehmen unter die Arme: Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco habe Vereinfachungen bei der Kurzarbeit beschlossen, gab Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Mittwoch an einer Medienkonferenz mehrerer Bundesämter zur Coronavirus-Krise bekannt.
So sei entschieden worden, die Voranmeldefrist für Kurzarbeit von 10 auf 3 Tage herunterzusetzen. Dagegen habe man eine Verkürzung der Karenztage nicht diskutiert, weil dies eine Verordnungsänderung durch den Bundesrat erfordere. Zudem gebe es Vereinfachungen bei der Voranmeldungen von Kurzarbeit. Hier würden nur zwingenden Angaben geprüft, sagte die Seco-Direktorin.
Die Kurzarbeitsentschädigung sei äusserst nützlich. Sie werde auch von Branchen nachgefragt, die sie normalerweise kaum in Anspruch nehmen würden wie Eventveranstalter oder die Reisebranche, sagte Ineichen-Fleisch.
Senkung der Grenze für Grossveranstaltungen angezeigt
Den Veranstaltern könnten noch härtere Zeiten bevorstehen: Aus epidemiologischer Sicht wäre eine Senkung der Grenze für Grossveranstaltungen angezeigt, sagte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Bundesrat hatte Ende Februar Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Menschen bis mindestens 15. März verboten.
Dagegen würden Grenzschliessungen aus epidemiologischer Sicht kaum Sinn machen, sagte Mathys. «Das Réduit gegen Viren funktioniert einfach nicht. Sämtliche Länder, die Grenzschliessungen angeordnet haben, haben trotzdem die Viren im Land. Ein derart massiver Eingriff mit solch beschränkter Wirksamkeit soll nicht vertreten werden.» (awp/mc/pg)