Seco: Schwarzarbeit trotz weniger Verdachtsfällen nicht rückläufig

Seco: Schwarzarbeit trotz weniger Verdachtsfällen nicht rückläufig
(Symbolbild)

Bern – Die kantonalen Kontrollorgane haben im Jahr 2017 rund 12 Prozent weniger Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit gemeldet. Der Druck auf die Löhne bleibt indes hoch, wie der neueste Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen zeigt.

Die Veränderungen lägen insgesamt aber im üblichen Rahmen der jährlichen Schwankungen, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag mit. Noch keinen Einfluss auf die neusten erhobenen Zahlen hat das revidierte Gesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Diese Revision wurde erst auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt.

Zahl der zu tiefen Löhne gestiegen
Insgesamt haben die Vollzugsorgane bei 170’000 Personen und über 44’000 Unternehmen geprüft, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dabei haben die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) festgestellt, dass die Zahl der zu tiefen Löhne von 11 auf 13 Prozent angestiegen ist, wie aus dem Bericht 2017 zu den flankierenden Massnahmen (Flam-Bericht) hervorgeht. Bei den 5372 kontrollierten ausländischen Betrieben (Entsendebetrieben) wurden bei 784 zu tiefe Löhne registriert.

In den drei Kantonen Tessin, Zürich und Genf wurden laut dem Flam-Bericht mehr als 70 Prozent aller Lohnunterbietungen festgestellt. Die Unterbietungsquote selbst war im Kanton Zürich während den Jahren 2016/2017 mit 23 Prozent besonders hoch. Dieses Resultat lässt sich laut Seco mit der explizit risikobasierten Kontrollstrategie erklären.

Insgesamt haben die Kantone 2017 zudem 13’359 Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit weitergeleitet, 12 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Rückläufig waren ebenfalls die Rückmeldungen der Spezialbehörden über die getroffenen Massnahmen und verhängten Sanktionen. Die kantonalen Kontrollorgane erhielten dazu 3034 Meldungen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent.

Hohe Kontrolldichte
Das Seco hebt weiter hervor, dass im letzten Jahr mehr Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zudem entwickle sich die Zahl der Arbeitgeber, die die Löhne in ihrem Betrieb im vereinfachten Abrechnungsverfahren erledigten, erfreulich.

Das Seco würdigt weiter die hohe Kontrolldichte im Jahr 2017. Damit würden Lohnunterbietungen und Schwarzarbeit wirksam bekämpft. Die Kontrollen erfolgten jeweils in jenen Bereichen, in denen das Risiko von Verstössen erfahrungsgemäss am höchsten sei.

Die flankierenden Massnahmen sind seit 15 Jahren in Kraft, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit seit zehn Jahren. Ziel der Aufsicht über den Arbeitsmarkt ist es, die Arbeits- und Lohnbedingungen, den Schutz aller Arbeitnehmenden und die Gewährleistung gleich langer Wettbewerbs-Spiesse für inländische und ausländische Unternehmen sicherzustellen.

Im Clinch mit der EU
Der EU sind die flankierenden Massnahmen ein Dorn im Auge. Sie möchte, dass die Schweiz die Regeln ihrer Durchsetzungsrichtlinien übernimmt. Am meisten stört sich die EU an der Acht-Tage-Regel,die von den EU-Dienstleistungserbringern verlangt, sich acht Tage im Voraus bei den Schweizer Behörden anzumelden. Auch die Kontrollen gegen Lohn- und Sozialdumping vor Ort, etwa auf Baustellen, werden von der EU kritisiert.

In seinen Schlussfolgerungen zum Flam-Bericht hält das Seco allerdings fest, die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit seien «ein Instrument zur Bekämpfung der unerwünschten Auswirkungen des Abkommens zum freien Personenverkehr mit der EU». Und weiter: «Grundsätzlich geht aus den Ergebnissen des vorliegenden Berichts hervor, dass sich der Vollzug der flankierenden Massnahmen an den wirtschaftlichen Realitäten im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr orientiert.»

«Lohnunterbietung gehört zur Tagesordnung»
Die Gewerkschaft Unia und die Gewerkschaftsdachverbände Travail.Suisse und Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnten in ihren Stellungnahmen am Dienstag davor, an dieser Praxis etwas zu ändern. Sie fordern sogar einen Ausbau des Lohnschutzes. Bei über 8000 Verstössen gegen die Lohnbestimmungen im Jahr 2017 könne man davon reden, dass Lohnunterbietung in der Schweiz zur Tagesordnung gehöre, liess sich Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse, in einer Mitteilung zitieren.

Dass Verständigungsverfahren bei Schweizer Unternehmen lediglich in jedem zweiten Fall erfolgreich abgeschlossen würden, zeige, dass vor allem Schweizer Arbeitgeber die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen unterlaufen würden. Diese dürften keinesfalls im Poker um ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU geschwächt werden, hält Travail.Suisse an die Adresse des Bundesrates fest.

Meldepflicht nicht zur Disposition
Die Unia kritisiert in einer Mitteilung, dass nach wie vor nur wenige Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machten, bei Lohndumping Baustellen zu schliessen. Die Verdoppelung von meldepflichtigen Kurzaufenthaltern in den letzten zehn Jahren erhöhe zudem die Gefahr von Schwarzarbeit ganz erheblich.

Für die Unia ist es deshalb «undenkbar, dass der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU überhaupt nur schon die Meldepflicht zur Disposition stellt», wie sie schreibt. Insbesondere für Personalverleiher und Temporärfirmen brauche es zusätzliche gezielte Massnahmen für wirksame Kontrollen.

Die von der EU-Kommission geforderte Abschaffung eines Teils der Flam würde die Kontrolle ausländischer Firmen in der Schweiz stark erschweren, heisst es in einer Mitteilung des SGB. (awp/mc/ps)

Seco

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