Bern – Dänemark darf der Ukraine keine Schweizer Piranha III-Radschützenpanzer weitergeben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat ein entsprechendes Gesuch unter Verweis auf die Neutralität und das Kriegsmaterialgesetz abgelehnt.
Gemäss einem Bericht der SRF-«Rundschau» vom Mittwoch wollte Dänemark dem Kriegsland Ukraine 20 seiner Piranha III-Panzer zur Verteidigung liefern. Doch das Schweizer Kriegsmaterialgesetz verlangt für Kriegsmaterialexporte an Staaten grundsätzlich eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung. Damit verpflichtet sich das Empfängerland, das Material nicht ohne vorheriges Einverständnis der Schweiz weiterzugeben. Ausfuhren in Länder mit Krieg sind nicht zulässig und dazu gehört auch die Ukraine. Diese Ablehnungskriterien seien «zwingend», schrieb das Seco in einer Mail an SRF, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Auch Gesuche aus Deutschland abgelehnt
Mit der gleichen Begründung waren im April bereits zwei Gesuche aus Deutschland abgelehnt worden. Das eine betraf Schweizer 35-Millimeter Munition für Flugabwehrpanzer des Typs Gepard an die Ukraine, das zweite unspezifische 12,7 Millimeter Munition.
In diesem Zusammenhang hatte der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck bei einem Treffen mit den Bundesräten in der Schweiz die Frage gestellt, ob es möglich wäre, in der Schweiz hergestellte Munition für Gepard-Panzer in die Ukraine auszuliefern. (awp/mc/pg)