Bern – In der Corona-Krise sind nach Angaben des SGB fast ausschliesslich Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen von Kaufkraftverlust betroffen gewesen. Damit habe die Krise vor allem jene getroffen, deren Einkommen bereits vorher kaum vom Fleck kamen.
«In dieser angespannten Lage muss die arbeitende Bevölkerung entlastet werden, doch Bundesrat und Parlament planen insgesamt gegen 3 Milliarden Franken Steuersenkungen für grosse Vermögen und hohe Einkommen», kritisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am Dienstag an seiner Jahresmedienkonferenz.
Dank Kurzarbeit und den weiteren Lohngarantien sei zwar eine Katastrophe verhindert worden, und die Arbeitslosigkeit gehe seit einigen Monaten wieder zurück. Dennoch blieben schmerzhafte Spuren, vor allem bei Arbeitnehmenden mit tieferen Einkommen sowie Jüngeren und Älteren.
Bei den über 60-Jährigen ist der Aufschwung laut SGB bisher noch kaum angekommen. Von ihnen seien mehr arbeitslos als vor der Krise. Auf der anderen Seite seien knapp 25’000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren weniger erwerbstätig als vor dem Corona-Ausbruch. Im Aufschwung seien viele unsichere Stellen entstanden. So sei etwa die Zahl der temporär Angestellten im letzten Jahr um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Für Verlängerung der Kurzarbeit
Die Belastung durch die Krankenkassenprämien ist gemäss SGB für viele unerträglich geworden. Die Löhne stiegen demnach von 2016 bis 2022 real um nur 0,2 Prozent pro Jahr und hinken der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Nötig seien generelle Lohnerhöhungen und ein 13. Monatslohn für alle. Angesichts der Omikron-Variante müsse der Bundesrat die Lohngarantien in der Kurzarbeit verlängern.
In der Einkommens- und Steuerpolitik brauche es sozialpolitische Verbesserungen für die Haushalte mit mittleren und tieferen Einkommen statt Steuersenkungen für die Oberschicht, fordert der SGB. Die für Steuersenkungen vorgesehenen knapp 3 Milliarden Franken müssten in die Prämienverbilligungen fliessen.
Handlungsbedarf bei Renten
Handlungsbedarf sieht der SGB auch bei der Altersvorsorge. Bei der Einführung des Drei-Säulen-Modells vor 50 Jahre seien existenzsichernde AHV-Renten vorgesehen gewesen sowie Pensionskassen mit klaren Leistungsgarantien und einem Teuerungsausgleich. Die Pensionskassen-Rente sollte die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen. Von diesem Verfassungsziel sei man immer weiter entfernt.
Die AHV ist laut SGB nicht existenzsichernd und die Pensionskassenrenten würden weiter sinken. Den zukünftigen Rentnerinnen und Rentner bleibe immer weniger zum Leben. (awp/mc/ps)