SGB verlangt Massnahmen zugunsten der Kaufkraft

SGB verlangt Massnahmen zugunsten der Kaufkraft
Daniel Lampart, Chefökonom Schweizerischer Gewerkschaftsbund. (Foto: SGB)

Bern – Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt wegen der Teuerung von 3,4 Prozent Massnahmen zugunsten der Kaufkraft. Ohne Teuerungsausgleich drohten den Haushalten Reallohneinbussen von mehreren tausend Franken.

Neben den «dringend nötigen Lohnerhöhungen» müssen die vom Gewerkschaftsbund geforderten Massnahmen in der Herbstsession des Parlaments dringend umgesetzt werden, wie der SGB am Mittwoch mitteilte. Diese Massnahmen umfassen die Erhöhung der Prämienverbilligung und den raschen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten.

Die unteren und mittleren Löhne seien bereits in den vergangenen Jahren zu wenig erhöht worden. Neben dem Reallohnverlust drohe im Herbst ein Prämienschock bei den Krankenkassen von zehn Prozent, begründet der SGB seine Forderungen.

Bei den AHV-Renten würden 2023 erstmals reale Rentenverluste drohen. Für «mittlere» Renten belaufen sich diese gemäss dem SGB auf 1000 Franken. Das geschieht zum einen, weil es bei den Pensionskassen keinen Teuerungsausgleich gibt. Zum anderen beruht der AHV-Mischindex für den Teuerungsausgleich zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.

Damit hinken die AHV-Renten der Teuerung doppelt hinterher, wie der SGB schreibt. Für dem SGB ist die nächste Erhöhung der AHV-Renten auf den 1. Januar 2023 dringend nötig. Die letzte Erhöhung gab es auf 2021. (awp/mc/ps)

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