Baustellenkontrolle im Rahmen der flankierenden Massnahmen.
Bern – Mit Mindestlöhnen, mehr Kontrollen und strengeren gesetzlichen Grundlagen will der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Arbeitnehmer besser vor den negativen Folgen der Personenfreizügigkeit schützen. Dazu sollen die flankierenden Massnahmen verschärft werden.
Die Behörden müssten die durch die Personenfreizügigkeit mit der EU entstandenen Nachteile für Schweizer Arbeitnehmer stärker bekämpfen, forderten die rund 80 SGB-Delegierten am Freitag in Bern. Sie verabschiedeten einstimmig ein Massnahmenpaket, wie SGB-Sprecher Peter Lauener sagte. Darin fordern die SGB-Delegierten, eine nationale Task Force gegen Lohndumping zu schaffen, in der auch die Gewerkschaften vertreten sind. Sie kritisieren, dass Bund und Deutschschweizer Kantone immer noch keine Mindestlöhne erlassen hätten, wie dies im Gesetz vorgeschrieben sei.
Auch Unternehmen besser kontrollieren
Einen gesetzlichen Rahmen festzulegen, reiche aber nicht aus: Die Unternehmen müssten auch besser kontrolliert werden, verlangt der SGB. Auch wenn der Bund die Anzahl Kontrolleure auf Drängen der Linken und Gewerkschaften bereits erhöht hat, sei dies nicht genug. Eine «Kontrolloffensive» sei nötig, fordern die Arbeitnehmervertreter. Die Hälfte aller Neuanstellungen in der Schweiz müsse fortan kontrolliert werden, da dort das Risiko des Lohndumpings am höchsten sei. Zudem müssten ebenfalls die Hälfte der ausländischen Firmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz schickten, überprüft werden.
Seco: Kontrollen erfolgen ausreichend
Laut Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erfolgten diese Kontrollen bereits ausreichend: Die Behörden hätten die politischen Vorgaben für 2010 sogar übertroffen, sagte Seco-Direktor Serge Gaillard Anfang Mai. Mehr als die Hälfte der in die Schweiz entsandten Arbeiter seien kontrolliert worden. Insgesamt wurden damit 18’000 Schweizer Unternehmen und etwa 16’000 Entsendebetriebe aus der EU unter die Lupe genommen. Die Gewerkschafter forderten am Freitag weiter, dass im Gesetz Lücken geschlossen werden müssen. Beispielsweise soll bei Lohndumping und den dabei entstehenden Lohn-Nachzahlungen grundsätzlich der Auftraggeber haften müssen, mindestens aber der Generalunternehmer.
Besserer Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen
Der SGB will zudem Schweizer Angestellte besser vor missbräuchlichen Kündigungen schützen. Spricht ein Arbeitgeber Kündigungen aus und stellt er billigere Arbeitskräfte ein, müssen diese Kündigungen wieder aufgehoben werden können. Weiter dürften internationale Firmen nicht Arbeitskräfte in der Schweiz entlassen, nur weil hierzulande Entlassungen einfacher sind, verlangt der SGB. Da müsse die Schweiz die EU-Regelung übernehmen. Der SGB will zudem verhindern, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten als selbstständig deklarierten, um Schweizer Arbeitsbedingungen zu umgehen. Er schlägt deshalb vor, Selbstständigerwerbende zu verpflichten, Dokumente zum Beleg ihrer Selbstständigkeit mitzuführen. (awp/mc/ps)