Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: «Die heute vom Bundesrat kommunizierte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist arbeitgeberfeindlich. Die Schwelle von 5 Prozent bei der Arbeitslosenquote als Basis für die Meldepflicht ist zu tief. Dass diese Schwelle gestaffelt erst ab 2020 und nicht schon ab 2018 gilt, ändert daran nichts. Bevor die Quote auf 5% gesenkt wird, müssten mindestens die Erfahrungen und Learnings der Übergangszeit analysiert und sauber ausgewertet werden. Ein Informationsvorsprung für die öffentliche Arbeitsvermittlung von 5 Tagen ist zu lang.
Ab 2018 soll schweizweit eine Meldepflicht für diejenigen Berufsarten gelten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote 8% erreicht. Bereits 2020 sinkt diese Grenze auf 5%. Das ist viel zu tief. Rund ein Drittel der Neubesetzungen oder ca. 200’000 Stellen würden dadurch unter eine Meldepflicht fallen. Eine solche Umsetzung ist KMU-feindlich und führt zu einer Flut von Meldungen, die die KMU belasten und von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren kaum sinnvoll bearbeitet werden können. Der sgv fordert, dass zuerst die Auswirkungen der Stellenmeldepflicht von 8% sauber analysiert und ausgewertet werden, bevor die Schwelle auf 5% gesenkt wird. Mit einer Schwelle von 8% werden nur wirklich jene Berufsarten einer Meldepflicht unterzogen, bei denen eine grosse Anzahl von Arbeitssuchenden bei den RAV gemeldet sind.
Auch die Zeitdauer der Exklusivmeldefrist von 5 Arbeitstagen ist zu lang. Über Feiertage kann sich diese Frist auf bis zu eine Woche ausdehnen. Das verlängert den Rekrutierungsprozess bei den Unternehmen unnötig.» (sgv/mc)