sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Bundesrat lehnt die Erbschaftssteuerinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Für den Schweizerischen Gewerbeverband darf die Initiative aber wegen einem klaren Verstoss gegen die verfassungsmässig garantierte Einheit der Materie schon gar nicht erst zur Abstimmung kommen. Er fordert deshalb eine fundierte Analyse des Bundesrates zu diesem in der Verfassung verankerten Grundsatz. Die heute publizierte oberflächliche Aussage dazu sei völlig ungenügend.
Wie ein kürzlich publiziertes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Universität Lausanne klar und deutlich feststellt, verletzt die Erbschaftssteuer-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie. Damit verstosse sie gegen die Verfassung und müsse für ungültig erklärt werden, fordert der Gewerbeverband. Die fundamentalen und präzise begründeten Bedenken wische der Bundesrat in seiner heutigen Botschaft mit oberflächlichen Aussagen vom Tisch. Der sgv fordert den Bundesrat auf, die Verfassungsmässigkeit der Initiative ernsthaft und seriös zu überprüfen und ein entsprechendes Gutachten nachzuliefern.
Verstoss gegen den Grundsatz der Einheit der Materie
Mit der Einführung einer neuen Steuer, dem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit und der Umstellung der Finanzierung der AHV, wie sie in der Verfassung festgeschrieben ist, vereine die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen unrechtmässig in einer Initiative, hält der sgv fest. Das verstosse gegen den Grundsatz der Einheit der Materie und damit gegen die Verfassung. Dass der Bundesrat darauf in seiner Antwort kaum eingehe, zeige, wie oberflächlich er sich mit dieser wichtigen Frage auseinander gesetzt habe, kritisiert der Gewerbeverband.
Nur wenn die Regierung ihre Hausaufgaben mache und diese grundlegende Frage fundiert prüfe, werde diesen zentralen juristischen Fragen genügend Rechnung getragen, heisst es abschliessend. (sgv/mc)