sgv: Ehepaar- und Familienbesteuerung – Der Bundesrat setzt sein Modell durch
Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Obwohl die Mehrheit der Teilnehmer an der letzten Vernehmlassung zum Thema Besteuerung von Paaren und Familien im Jahr 2012 das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung“ ablehnte, setzt der Bundesrat dieses Modell in seiner Botschaft fort und ignoriert moderne Besteuerungsmodelle wie die Individualbesteuerung oder den Familienquotienten. Die Eidgenössischen Räte sollten sich nicht auf die Diskussion dieses Modells beschränken, sondern die Debatte zu moderneren und einfacheren Formen der Besteuerung wieder aufnehmen.
Die Debatte über die Abschaffung der Steuerstrafe für verheiratete Paare im Vergleich zu im Konkubinat lebenden Paaren ist noch nicht abgeschlossen. Seit über dreissig Jahren wird dieses Thema kontrovers diskutiert. Als Reaktion auf das Scheitern dieser Steuerreform führt der Bundesrat das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» ein und lässt andere Modelle völlig ausser Acht. Wenn das alternative Modell akzeptiert werden würde, würde das nicht zuletzt für verwaltungstechnische Schwerfälligkeit sorgen. Um den niedrigsten Betrag zu berechnen, müsste die Steuerverwaltung zwei Berechnungen anstellen. Eine auf der Grundlage der Ehepaarbesteuerung und eine auf der Grundlage der Individualbesteuerung unverheirateter Paare. Zu suggerieren, dass dieses Modell aus Sicht des Bundeshaushalts die Lösung sei, zeugt von Unaufrichtigkeit. Das Modell der Ehepaar- und Familienbesteuerung muss zunächst das Problem der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber zusammenlebenden Paaren lösen.
Aus Sicht des sgv bleibt die Individualbesteuerung ein zu berücksichtigendes Modell. Sie hat mehrere Vorteile, da sie unabhängig vom Zivilstand gilt, jeden nach seinem Einkommen besteuert und den Mangel an qualifiziertem Personal bekämpft, indem sie die Steuerzahler ermutigt, mehr zu arbeiten. Der Verwaltungsaufwand ist nicht so gross. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Steuererklärung online ausgefüllt, und es wäre nicht unbedingt notwendig, zwei Erklärungen pro Paar auszufüllen, da die Erklärung eine Spalte für jeden Ehepartner enthalten könnte.
Das System des Familienquotienten seinerseits tendiert dazu, die Besteuerung so neutral wie möglich zu gestalten, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Grösse abhängt. Es berücksichtigt dementsprechend die Kosten des Steuerzahlers.
Die seit dreissig Jahren im Kanton Waadt angewandte Idee, dieses Modell auf Bundesebene zu entwickeln, ist verfassungsrechtlich vollumfänglich gültig, entspricht den Anforderungen des Bundesgerichtsurteils und wurde in diesem Sinne gegenüber der Bundesverwaltung verteidigt. Letztere hat diese Möglichkeit zu Unrecht nie wirklich geprüft. Die Prüfung dieses Modells würde die Debatte bereichern und letztlich zu einer klaren Mehrheit für eines der beiden Modelle führen. (sgv/mc)