sgv: Ja zur Stabilisierung der Gesamtarbeitsverträge – Nein zu Verschärfung des Kündigungsschutzes

Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt den Vorschlag des Bundesrates zum Kündigungsschutz ab, unterstützt aber die Stabilisierung des Bestands allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge ave GAV bei gleichzeitiger Stärkung des Rechtsschutzes von Betrieben und Branchen.
Der sgv lehnt den Vorschlag des Bundesrats ab, im Rahmen der inländischen Massnahmen zur Absicherung des Lohnschutzniveaus den Kündigungsschutz zu verschärfen. Die Massnahme gälte für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter und wird vom Bundesrat im Kontext des EU-Vertragspakets vorgeschlagen. Allerdings hat der Kündigungsschutz nichts mit dem EU-Dossier zu tun. Er begünstigte Arbeitnehmervertreter sehr stark und würde gegenüber gewöhnlichen Arbeitnehmern eine Ungleichheit und gleichzeitig eine Basis schaffen, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes auf einen grösseren Personenkreis auszuweiten.
Im Rahmen der innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz unterstützt der sgv eine gewisse Flexibilisierung der Quoren bei der Verlängerung bestehender Allgemeinverbindlicherklärungen von GAV. Dadurch soll der Bestand von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) stabilisiert werden. Die Flexibilisierung gilt nur für bereits bestehende ave GAV und nur im Rahmen einer bestimmten Bandbreite. Vor Anwendung der flexibleren Regeln muss zudem durch eine systematische Prüfung sichergestellt sein, dass keine Minderheitsrechte verletzt werden.
Ebenfalls unterstützt der sgv eine Stärkung des Rechtsschutzes von Betrieben und Branchen gegen ungerechtfertigte GAV-Unterstellungen. Dies in Form einer erleichterten und rascher möglichen Feststellungsklage gegen eine GAV-Unterstellungsverfügung. Die heutige Rechtslage ist unbefriedigend, weil die Anforderungen an eine Klage zu restriktiv sind und die Verfahren zu lange dauern.
Einen Vorbehalt spricht der Schweizerische Gewerbeverband aus gegenüber der Klarstellung der Unterstellungspraxis für Branchen, in denen vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung ein GAV bestand, da bezüglich dieses Punktes noch vertiefte Abklärungen über mögliche Auswirkungen notwendig sind.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hatte bereits am 19. Februar 2025 dem dreiteiligen Schutzkonzept, bestehend aus Prinzipien wie «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», Ausnahmen und einer Non-Regression-Klausel, zugestimmt. Dabei geht es um Massnahmen, die die Verkürzung der Voranmeldefrist von heute acht auf künftig vier Tage kompensieren; um Massnahmen, die die Dienstleistungssperre als Sanktionsmöglichkeit stützen, und um Massnahmen zur innenpolitisch maximalen Ausschöpfung des bestehenden Spielraums bei Übernahme der EU-Spesenregelung. (sgv/mc)