Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt in der Vernehmlassung das Drei-Phasen-Modell dezidiert ab und verlangt unter Einhaltung der Logik des gezielten Schutzes die Aufhebung der Home-Office-Pflicht, die Öffnung der Gastronomie in Innenräumen, den Abbau von unsinnigen Gastronomievorschriften sowie weitere Öffnungen auf der kantonalen Ebene per 17. Mai 2021. Die Massnahmen müssen aufgehoben werden, weil sie – wie das Bundesamt für Gesundheit selbst bestätigt hat – keine Gegenwehr gegen die Pandemie sind.
Die Massnahmen, die heute gelten, widersprechen der Logik des gezielten Schutzes, das heisst einem breitangelegten Impf- und Testprogramm und Contacttracing und der konsequenten Anwendung von Schutzkonzepten. Diese Logik wurde vom Parlament genehmigt und ist Teil des Covid-19-Gesetzes. Die derzeitigen Massnahmen verletzen also das Gesetz und sind unverhältnismässig. Sie sind auch absurd: Warum ist es möglich, in Hotelrestaurants in Innenräumen zu essen, nicht aber in den Innenräumen von Restaurants ohne Hotels. Warum konnte man noch Anfang April im Restaurant essen, ohne eine Maske zwischen den Gängen aufzusetzen und musste dann Ende April eine Maske zwischen den Gängen einsetzen? Warum lässt der Bundesrat die Restaurants geschlossen, erlaubt jedoch den Betrieb des öffentlichen Verkehrs, wenn doch erwiesenermassen in der Rushhour die Abstände nicht im Geringsten eingehalten werden? Vor diesem Hintergrund ist das Beharren des Bundesrates auf den Schliessungen im Bereich der Gastronomie völlig inakzeptabel. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert deshalb die Abschaffung der Vorschriften ab 17. Mai.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) musste selbst zugestehen, dass die Lockdown-Massnahmen keine Gegenwehr gegen die Pandemie sind. Diese Massnahmen führen jedoch zu unnötigen und überproportional wachsenden Kosten, zur Gefährdung der Gesundheit von Personengruppen, zu Demonstrationen und zu sozialen Unruhen, weil sie einseitig ausfallen. Es gibt zudem keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass die Schliessung einzelner Branchen Ansteckungen verringert. Im Gegenteil, das BAG selber hat gesagt, die Wiederöffnung der Läden sei problemlos verlaufen, weil sich die Leute offenbar an die Hygienemassnahmen gehalten hätten. Dies heisst im Umkehrschluss nichts anderes, als dass der Lockdown im Detailhandel unnötig war, da nicht die Schliessung für fehlende Ansteckungen massgebend war sondern das Einhalten der Hygieneregeln zusammen mit strengen Schutzkonzepten.
Gemäss Covid-19-Gesetz muss sich der Bundesrat bei seiner Strategie an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren. Die Einschränkungen müssen mildest- und kürzestmöglich sein. Das Drei Phasen Modell ist somit ein eklatanter Rechtsbruch. Es ist einseitig vom Fortschreiten des Impfprogramms determiniert und lässt verschiedene Fragen zum Eintreten und Nichteintreten von Grundannahmen offen. Letztlich führt das Drei Phasen Modell zu einer unverhältnismässigen Abhängigkeit von exogenen Faktoren. Das verzögert die Normalisierung – vor allem zu Lasten der Gastronomie, der Eventbranchen sowie ihrer Zulieferer – und läuft letztlich auf eine «Sankt-Nimmerleinstag»-Strategie hinaus. Gesellschaft und Wirtschaft brauchen jedoch dringend Rechts- und Planungssicherheit. (sgv/mc)