Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt sowohl die Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen als auch die Aufstockung des Fond de Roulement ab. Die Regulierung hat durch den Markt und nicht durch staatliche Eingriffe zu geschehen. Um den Wohnungsbau zu fördern, müssen die administrativen Verfahren gelockert und vermehrt Anreize geschaffen werden.
Die Forderungen der Initiative würden zu noch langwierigeren Verfahren führen. Mit einer derartigen Initiative könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, wem sie ihre Parzelle verkaufen möchten. Eine Quote von 10% mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Körperschaften würden die in der Bundesverfassung als Grundrecht statuierte Garantie des privaten Eigentums stark tangieren. Eine solche Rechtsnorm würde darüber hinaus zu Rechtsunsicherheit führen. Die Initiative stellt ausserdem einen Angriff auf den schweizerischen Föderalismus dar. Jeder Kanton begegnet der Wohnungsknappheit denn auch mit seiner eigenen für ihn passenden Wohnungspolitik.
Unnötig und diskriminierend
Der Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement ist nicht nur unnötig, sondern auch diskriminierend. Er begünstigt die gemeinnützigen Wohnbauträger auf Kosten der privaten Immobilienakteure. Dieser Entwurf, der bei der Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft gesetzt würde, setzt ein falsches Zeichen, indem er die Privatwirtschaft ausschliesst. Gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung muss der Bund die Tätigkeit der Bauherren im Allgemeinen und nicht nur der gemeinnützigen Wohnbauträger fördern.
Im Schweizer Wohnungsmarkt konnte in den letzten Jahren ein Selbstregulierungsprozess beobachtet werden. Sowohl die Miet- als auch die Verkaufspreise sinken tendenziell. Ausserdem nimmt das Wohnungsangebot zu. Staatliche Eingriffe sind also völlig überflüssig. (sgv/mc)