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Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt ein Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel, wie es der Bundesrat einführen will, ab. Eine solche Bestimmung stelle dank der Transparenz und den Vergleichsmöglichkeiten gerade im Online-Bereich eine nicht zeitgemässe und nutzlose Bestimmung dar, befindet der sgv. Gewerbetreibende müssten mit erheblichen Unsicherheiten und administrativem Aufwand rechnen.
Dank dem Internet könnten heute Konsumentinnen und Konsumenten verschiedene Angebote miteinander vergleichen und profitierten von einer noch nie da gewesenen Transparenz über feilgebotene Produkte und Dienstleistungen, schreibt der Gewerbeverband in einer Mitteilung. Dass Kunden trotz dieser umfassenden Beurteilungsmöglichkeiten bis 14 Tage nach Kauf eines Artikels davon wieder zurücktreten könnten, stehe dazu komplett im Widerspruch. Dass der Bundesrat ausgerechnet im Fernhandel ein solches völlig unnötiges Widerrufsrecht einführen will, lehnt der sgv ab.
Für Gewerbetreibende bedeute es einen grossen Aufwand, wenn Kundinnen und Kunden trotz umfassenden Beratungsleistungen bestellte Waren und Dienstleistungen bis zu zwei Wochen lang zurückschicken können. Eine solche Regelung berge auch Missbrauchspotenzial, da Produkte eingesetzt und anschliessend innerhalb der vorgegebenen Frist wieder zurückgeschickt werden können, so der Gewerbeverband. (sgv/mc)