Bern – Stellungnahme des Schweiz. Gewerbeverbandes: Heute endet die Vernehmlassung des Bundesrats zur Einführung der Regulierungskostenbremse und zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten. Die Vorschläge der Regierung entsprechen der vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv konzipierten und von den bürgerlichen Parteien lancierten Regulierungskostenbremse. Sie unterstellt Vorlagen, welche besonders hohe Regulierungskosten auslösen oder mehr als 10’000 Unternehmen betreffen dem qualitativen Mehr im Parlament. Der vorliegende Vorschlag des Bundesrates für die Regulierungskostenbremse muss jedoch noch mit der Einführung eines unabhängigen Aufsichtsorgans ergänzt werden.
Regulierungskosten erhöhen die Fixkosten der Unternehmen. Die Unternehmen können diese Kosten nicht beeinflussen und haben oft nicht die Möglichkeit, sie durch Einsparungen in anderen Bereichen auszugleichen. Je höher die Regulierungskosten sind, desto geringer ist die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Regulierungskosten schlagen sich daher auch direkt im Bruttoinlandprodukts (BIP) nieder. Auf der Grundlage einer Studie der Universität St. Gallen machen die Regulierungskosten rund 10% des BIP aus, was aktuell einer Gesamtsumme von etwa 70 Milliarden CHF pro Jahr entspricht.
Die KMU machen 99,8% der Schweizer Wirtschaft aus. Dank ihrer Flexibilität und Innovationskraft schaffen die kleinen und mittleren Unternehmen eine hohe Wertschöpfung und tragen wesentlich zum Wohlstand der Schweiz bei. Wenn unnötige Regulierungskosten vermieden werden, haben die KMU mehr Ressourcen frei, welche sie zum Beispiel in Innovation, Markterweiterung oder Personal investieren können. Die Regulierungsbremse ist also ein effizientes Mittel zur Wiederbelebung und Stärkung der Schweizer Wirtschaft.
Der Erfolg einer Regulierungskostenbremse hängt von der korrekten Anwendung der Methodik zur Ermittlung der Regulierungskosten ab. Damit dies gelingt und Interessenkonflikte innerhalb der Bundesverwaltung vermieden werden, muss die Beurteilung der Auswirkungen von neuen Vorschriften auf die Wirtschaft von einer unabhängigen Instanz überprüft werden. Dieses unabhängige Aufsichtsorgan muss in die künftige Botschaft des Bundesrates aufgenommen werden. (sgv/mc)