Sika-VRP Paul J. Hälg. (Foto: Sika)
Baar – Neues Kapitel im Sika-Streit: Wie erwartet lässt die Erbenfamilie Burkard die Beschränkung ihrer Stimmrechte an der Generalversammlung nicht auf sich sitzen. Mit einem Begehren beim zuständigen Friedensrichteramt ist das juristische Nachspiel eröffnet. Mit dem Schritt wehrt sich die Schenker Winkler Holding (SHW), die die Anliegen der Burkards vertritt, gegen diejenigen Beschlüsse der Generalversammlung, die ohne ihre Stimmkraft zustande gekommen sind. Die SWH bestätigte in einer Mitteilung einen entsprechenden Bericht der NZZ am Sonntag.
Das Begehren beim Friedensrichteramt in Baar hat gemäss der SWH aber nur formalen Charakter. Die Holding habe die Sika bereits dazu aufgefordert, beidseitig auf das Verfahren zu verzichten, da dort keine Einigung zu erwarten sei. Es sei auch im Interesse der Sika, das Verfahren zu beschleunigen und der gegenwärtigen Unsicherheit möglichst rasch ein Ende zu setzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die nächste Instanz ist den Angaben zu Folge das Kantonsgericht Zug.
Juristische Schlacht um Sika
Die Erbenfamilie Burkard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Mrd. Franken an die französische Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen. Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er zu einem juristischen Kniff griff. Er beschränkte die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden auf 5 Prozent.
Die Familienerben halten mit einem Kapitalanteil von rund 16 Prozent eigentlich eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte. Die unabhängigen Verwaltungsräte argumentierten aber, die SWH habe das Stimmrechtsprivileg mit dem geplanten Verkauf an Saint-Gobain verwirkt.
Die Abwehrschlacht des Baustoffkonzerns gegen die feindliche Übernahme hat die Sika bisher 5,7 Mio. Fr. gekostet. Gemäss der Antwort auf ein Auskunftsbegehren der SWH Mitte April entfielen davon 2,6 Mio. Fr. auf Rechtsberater und -gutachten, 1,1 Mio. auf Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und 2,0 Mio. Fr. für übrige Berater. Sollten sich die Streitparteien nicht doch noch finden, dürfte der Rechtsstreit laut Experten bis zu zwei Jahre dauern. (awp/mc/pg)