Sika fest – Weiterer Etappensieg im Kampf gegen Erbenfamilie

Sika fest – Weiterer Etappensieg im Kampf gegen Erbenfamilie
Sika-VRP Paul J. Hälg. (Foto: Sika)

Sika-VRP Paul J. Hälg. (Foto: Sika)

Zürich – Die Aktien des Baustoffherstellers Sika ziehen am Freitag im frühen Geschäft deutlich an und heben sich positiv aus einem breit nachgebenden Gesamtmarkt heraus. Im Streit um die Übernahme von Sika hatten die Innerschweizer am Vorabend einmal mehr Rückendeckung von richterlicher Seite erhalten. An der Ausgangslage an sich ändert sich aber nicht viel: Die Sache könnte die Gerichte noch einige Jahre weiter beschäftigen.

Bis um 12 Uhr steigen Sika um 2,0%, der am SPI gemessene Gesamtmarkt steht um 0,13% höher.

Das Zuger Obergericht hatte gestern das Begehren der Erbenfamilie Burkard, die Stimmrechtsfrage sofort zu klären, zweitinstanzlich abgelehnt. Die in der Schenker-Winkler Holding (SWH) organisierten Erben des Firmengründers haben sich somit bislang erfolglos gegen die Beschränkung ihrer Stimmrechte an der ordentlichen Generalversammlung vom 14. April auf 5% gewehrt.

Entscheid keine Überraschung
Der Entscheid des Zuger Obergerichts ist für Helvea-Analyst Patrick Appenzeller keine Überraschung, sei aber trotzdem für das Unternehmen von grosser Bedeutung. Denn ein anders lautendes Urteil hätte schwerwiegende Konsequenzen für Sika gehabt. Das hätte nämlich die Familie Burkard in die Lage versetzt, an der für den 24. Juli anberaumten ausserordentlichen Generalversammlung den Verwaltungsrat auszuwechseln und den Verkauf ihrer Anteile an Saint-Gobain hernach durchzusetzen.

Die Frage, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig war, muss damit im ordentlichen Verfahren entschieden werden. Dieses könnte sich bereits in der ersten Instanz, also vor dem Kantonsgericht Zug, bis in das kommende Jahr hineinziehen. Es gilt als fast sicher, dass die dann unterliegende Partei den Fall weiterziehen wird.

Gang ans Bundesgericht dürfte folgen
Danach ist der Gang ans Bundesgericht sehr wahrscheinlich. UBS-Analyst Wyss etwa rechnet mit drei Jahren bis zu einem Urteil aus Lausanne. Vontobel-Analyst Patrick Rafaisz spricht denn auch angesichts der anhaltenden Unsicherheit von einer «unglücklichen» Situation.

Die Familie Burkhard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Mrd CHF an die Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen. Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er die Stimmrechte der SWH, gestützt auf eine Interpretation der Statuten, bei den entscheidenden Traktanden begrenzte. (awp/mc/ps)

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