Baar – Der Streit um Sika geht definitiv in die nächste Runde: Die Schenker-Winkler-Holding (SWH), welche die Interessen der Erbenfamilie Burkhard vertritt, rekurriert wie angekündigt beim Obergericht Zug gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 27. Oktober 2016. Dieses hatte damals die Anfechtungsklage der SWH gegen die Beschlüsse der Generalversammlung 2015 abgewiesen.
Das nun eingereichte Rechtsbegehren verlange, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben und die Beschlüsse der Generalversammlung der Sika vom 14. April 2015 als ungültig zu erklären, teilt die SWH am Dienstag mit. Denn diese Beschlüsse seien einzig aufgrund einer unzulässigen Stimmrechtsbeschränkung zulasten der SWH zustande gekommen.
Saint-Gobain will bekanntlich 2,75 Mrd CHF für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen, die mit einem Anteil von 16% die Kontrollmehrheit von knapp 53% garantieren. Dagegen wehren sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre. Mit einer Beschränkung der Stimmrechte – der sogenannten Vinkulierung – hat der Verwaltungsrat die Übernahme bislang blockiert. Ende Oktober entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese Stimmrechtsbeschränkung an der Generalversammlung vom vergangenen Jahr rechtens war.
«Unzulässige Umgehung»
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass von der in den Sika-Stauten festgelegten Vinkulierung nicht nur der direkte Verkauf der Sika-Aktien, sondern auch der indirekte Verkauf mittels Verkauf aller SWH-Aktien erfasst sei. Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände wertete das Gericht den Versuch der SWH, den Verwaltungsrat mit ihr genehmen Mitgliedern zu besetzen, als unzulässige Umgehung der Sika-Statuten. Denn mit ihrem Vorgehen hätten Saint-Gobain, die SWH und die Geschwister Burkard den Kontrollwechsel sicherstellen wollen.
Die Sika-Führung schlug der SWH in der Folge vor, selbst das Aktienpaket der Familie zu kaufen. Von der Familie hiess es aber, sie sei weiterhin an den Vertrag mit Saint-Gobain gebunden. (awp/mc/pg)