Restaurants müssen – mit Ausnahmen – um 19.00 Uhr schliessen / Feiern bis zehn Personen möglich

Restaurants müssen – mit Ausnahmen – um 19.00 Uhr schliessen / Feiern bis zehn Personen möglich
Gesundheitsminister Alain Beret. (Screenshot)

Bern – Die Abende werden still in der Schweiz. Der Bundesrat hat entschieden, dass Restaurants, Läden und Freizeiteinrichtungen über die Festtage und bis im Januar um 19 Uhr schliessen müssen. Ausnahmen in Restaurationsbetrieben gibt es für den 24. und 31. Dezember sowie in Kantonen mit «günstiger epidemiologischer Entwicklung». Privat dürfen sich höchstens zehn Personen treffen.

Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Massnahmen gelten ab Mitternacht und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Die Landesregierung hat damit ihre Ankündigungen vom vergangenen Dienstag weitgehend wahrgemacht – trotz Kritik der Kantone. Sie macht keinen Hehl daraus, dass die Kantone wenig von dieser Lösung halten. «Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit nicht einverstanden.» Die Meinungen gingen weit auseinander.

Weil die Kantone in der Konsultation die Einschätzung der epidemiologischen Lage grundsätzlich teilten, handelte der Bundesrat trotzdem – und setzt auf «eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen», wie er schreibt. Ziel sei ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.

«Abend im Privaten»
Gesundheitsminister Alain Berset betonte am Freitag in Bern vor den Medien, dass die Gesellschaft die Krise «mit eigenen Kräften» bewältigen müsse. Die Impfung helfe in den nächsten Monaten noch nicht flächendeckend. «Umso wichtiger ist es, Sorge zueinander zu tragen.» Die Pandemie drücke vielen aufs Gemüt.

Das klare Signal an die Bevölkerung über die Festtage lautet in den Worten von Berset: «Reduktion der Anzahl Kontakte und am Abend im Privaten bleiben.» Es brauche das Mitmachen von allen in dieser erneut schwierigen Situation.

«Wir müssen diese Zeit noch aushalten können, es geht nicht anders, es gibt keine Alternative, wir müssen es zusammen meistern», wandte sich Berset mit Nachdruck an die Bevölkerung. Er äusserte sich besorgt über Menschen, die die Massnahmen mit Tricks zu umgehen versuchen. Wer sich um die Regeln foutiere, gefährde alle.

Kantone können Ausnahmen machen
Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt eine Sperrstunde ab 19.00 Uhr. Mit Ausnahme der Gastrobetriebe müssen die Einrichtungen auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr. Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23.00 Uhr offenbleiben.

Ausnahmen für Kantone mit «günstiger epidemiologischer Entwicklung»
Der Druck der Kantone und der Gesundheitskommission des Nationalrats hat weitere Spuren hinterlassen. Der Bundesrat sieht nämlich Ausnahmen vor für Kantone «mit günstiger epidemiologischer Entwicklung». Sie können die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr ausweiten.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens einer Woche unter 1 und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens einer Woche unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

Zwei-Haushalte-Regel als Empfehlung
Bei privaten Treffen verzichtet der Bundesrat auf weitere Beschränkungen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. «Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen», schreibt er.

Veranstaltungen bleiben auch in den kommenden Wochen verboten. Auch hier gibt es aber bestimmte Ausnahmen. Religiöse Feiern bis maximal fünfzig Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt.

Sport-Profiligen nicht betroffen
Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.

Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten – mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

(Teil-)Lockdown nicht vom Tisch
Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist laut dem Bundesrat weiterhin sehr hoch, und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. «Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet», heisst es in der Mitteilung. «Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist.»

Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen. Und über die Festtage nimmt die Zahl privater Kontakte zu. Ein Lockdown oder Teil-Lockdown in den kommenden Wochen ist deshalb weiterhin nicht ausgeschlossen. Kommenden Freitag wird der Bundesrat die Lage erneut analysieren – und je nach Dringlichkeit «allfällige weitere Verschärfungen» diskutieren, wie er schreibt. (awp/mc/pg)

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