SIX: Sanktionsantrag gegen Weatherford
Bernard Duroc-Danner, CEO und VRP Weatherford.
Zürich – SIX Exchange Regulation hat der Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange einen Sanktionsantrag gegen die Weatherford International Ltd. eingereicht. SIX Exchange Regulation ist nach Abschluss ihrer Untersuchung der Auffassung, dass die Weatherford International Ltd. im Jahresabschluss 2011 die Rechnungslegungsvorschriften von US GAAP zur Bemessung des Steueraufwands verletzt hat.
Nach Ansicht von SIX Exchange Regulation hat Weatherford International Ltd. den folgenden Verstoss begangen: Die Weatherford International Ltd. hat im US GAAP-Jahresabschluss 2011 den Steueraufwand um USD 56 Millionen zu tief bemessen. Dadurch wurde der Jahresgewinn um 20% zu hoch ausgewiesen. Der Fehler ist auf Schwachstellen in den internen Kontrollen zurückzuführen. Die Gesellschaft hat den Fehler erkannt und nachträglich korrigiert. Die Vorwürfe von SIX Exchange Regulation werden von der Weatherford International Ltd. teilweise bestritten.
Die Dauer des Sanktionsverfahrens ist nicht bestimmt. SIX Exchange Regulation wird über den Ausgang des Sanktionsverfahrens informieren. Über das laufende Sanktionsverfahren werden keine weiteren Auskünfte erteilt.
Rechnungslegungsvorschriften
Die periodische Finanzberichterstattung bildet einen Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt beitragen. Informationen zu den Rechnungslegungsvorschriften finden sich unter: http://www.six-exchange-regulation.com/obligations/financial_reporting_de.html. (SIX/mc/ps)
SIX Exchange Regulation
SIX Exchange Regulation vollzieht die bundesrechtlich vorgegebenen Aufgaben, die vom Regulatory Board erlassenen Regeln und überwacht deren Einhaltung. SIX Exchange Regulation verhängt Sanktionen, soweit die Reglemente diese Kompetenz erteilen, oder stellt Sanktionsanträge an die Sanktionskommission von SIX Swiss Exchange.
SIX Exchange Regulation untersteht direkt dem Verwaltungsratspräsidenten von SIX Group, was die Unabhängigkeit von SIX Exchange Regulation vom operativen Geschäft von SIX Swiss Exchange gewährleistet. SIX Exchange Regulation ist unterteilt in die Bereiche Listing & Enforcement, welcher für die Emittentenregulierung zuständig ist und Surveillance & Enforcement, welcher die Handelsüberwachung wahrnimmt.
Sanktionskommission
Die Sanktionskommission kann Sanktionen aussprechen bei Verstössen gegen die Handelsreglemente von SIX Swiss Exchange und Scoach Schweiz, das Kotierungsreglement und die Zusatzreglemente. Sie setzt sich aus fünf bis elf Mitgliedern zusammen. Das Präsidium der Sanktionskommission sowie die Hälfte der Mitglieder werden vom Regulatory Board gewählt, die übrigen Mitglieder bestimmt der Verwaltungsrat von SIX.
SIX betreibt die schweizerische Finanzplatzinfrastruktur und bietet weltweit umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und -abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr an. Das Unternehmen befindet sich im Besitz seiner Nutzer (rund 150 Banken verschiedenster Ausrichtung und Grösse) und erwirtschaftete 2012 mit über 3‘500 Mitarbeitenden und Präsenz in 24 Ländern einen Betriebsertrag von 1,14 Milliarden Schweizer Franken und einen Konzerngewinn von 320,1 Millionen Schweizer Franken.