SNB: Kantone wollen verstetigte Gewinnausschüttung
FDK-Präsident Christian Wanner.
Bern – Die Finanzdirektoren-Konferenz hat an ihrer Plenarversammlung in Bern die Verstetigung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verlangt. Sie räumte ein, dass die entsprechende Vereinbarung vorzeitig überprüft werden muss. Die Voraussetzungen für die vorzeitige Überprüfung seien nach dem 21-Mrd-Verlust der SNB klar erfüllt.
Dies sagte Christian Wanner, der Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK), vor den Medien.
Planungssicherheit
Die Finanzdirektoren wollten aber in diese Überprüfung durch die SNB und das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) miteinbezogen werden. Die Resultate sollten frühzeitig vorliegen, so dass die Kantone über Planungssicherheit für ihre Budgets 2012 und darüber hinaus verfügen. Zudem legen die Finanzdirektoren Wert darauf, dass die Ausschüttungen verstetigt werden, so wie es das Gesetz auch vorsehe. Die FDK-Plenarversammlung hatte mit Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand eine Aussprache. Der Konferenz sei wichtig, dass die Notenbank ihre Geldpolitik unabhängig und losgelöst von der Politik betreiben könne, hielt der solothurnische Finanzdirektor Wanner fest.
Wichtige Einnahmequellen
Für die Kantone seien die Ausschüttungen der Bank wichtige Einnahmequellen, Solothurn allein erhält gemäss Wanner 55 Millionen Franken im Jahr. Gemäss der Vereinbarung vom März 2008 erhalten Bund und Kantone 2,5 Mrd CHF im Jahr aus dem Gewinn der SNB. Das Abkommen gilt bis 2017. Vereinbart wurde darin ursprünglich eine Überprüfung nach fünf Jahren. Vorzeitig erfolgt die Überprüfung nun aufgrund der ins Minus gekippten Ausschüttungsreserven bei der SNB. Statt 19 Milliarden Franken im Topf wie Ende 2009 klaffte letztes Jahr ein Loch von 5 Mrd CHF.
Unternehmenssteuer-Dialog mit EU
Neben der Nationalbank beugten sich die vollzählig erschienen 26 Finanzdirektorinnen und -direktoren am Freitag über den Unternehmenssteuer-Dialog mit der EU. Vizepräsident Peter Hegglin, Finanzdirektor im Kanton Zug, erklärte, für die FDK sei die Verhandlungsgrundlage der aktuelle Zustand. Die Konferenz habe im Herbst 2009 zwar einem Einigungsvorschlag des Bundes zugestimmt, dieser sei aber von einigen EU-Ländern blockiert worden. Auf seiner Grundlage lasse sich darum nicht verhandeln.
Absage an integrale Übernahme von EU-Steuerrecht
Eine integrale Übernahme von EU-Steuerrecht und eine Harmonisierung der schweizerischen Besteuerung kommt für die FDK nicht in Frage. Zudem dürften EU-Länder während des Dialogs keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreifen. Eine spätere Einigung müsse solche Massnahmen ächten. Da die Steuerhoheit für die Kantone grundlegend wichtig ist, verlangen die Finanzdirektoren, dass sie der Bund regelmässig informiert und beim Ausarbeiten von Entscheidungsgrundlagen im Steuerdialog mit einbezieht. (awp/mc/ps/32)