Sommaruga: Durchsetzungsinitiative bricht mit Grundregeln der Demokratie

Sommaruga: Durchsetzungsinitiative bricht mit Grundregeln der Demokratie

Justizminister Simonetta Sommaruga (Foto: admin.ch).

Bern – Nach Ansicht des Bundesrats bricht die Durchsetzungsinitiative der SVP die Grundregeln der Demokratie. Sie umgehe das Parlament und schränke die Gerichte ein, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Dienstag vor den Bundeshausmedien.

Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, angenommene Initiativen umzusetzen. Diesen Auftrag habe das Parlament inzwischen erfüllt, sagte Sommaruga. Schon zwei Jahre nach Annahme ihrer Ausschaffungsinitiative hatte die SVP jedoch die Durchsetzungsinitiative eingereicht, weil es ihrer Meinung nach mit der Umsetzung nicht rasch genug voranging.

Über diese wird nun am 28. Februar 2016 abgestimmt. Bei einer Annahme wäre das Volksbegehren direkt anwendbar, brauchte also nicht mehr in ein Gesetz gefasst werden. Mit dem Ausschaffungs-Automatismus entfällt auch die zentrale Aufgabe der Gerichte, ein dem Einzelfall angemessenes Urteil zu fällen. Damit setze sich die Durchsetzungsinitiative über bewährte Abläufe der Demokratie hinweg und stelle den Rechtsstaat in Frage, sagte Sommaruga. Das Volk werde so zum Gesetzgeber und auch gleich zum Gericht, was einen Bruch der Gewaltenteilung darstelle.

Unsicherheit belastet die Wirtschaft
Die Bundespräsidentin warnte auch vor zusätzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Sie erinnerte daran, dass die Durchsetzungsinitiative im Konflikt steht mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Das werde das ohnehin angespannte Verhältnis mit Brüssel weiter erschweren. Das ist allerdings auch bei der vom Parlament verabschiedeten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nicht ganz ausgeschlossen. Vorgesehen sind automatische Ausschaffungen bei schweren Delikten, wobei die Gerichte dank einer Härtefallklausel die besondere Situation jener Ausländerinnen und Ausländer berücksichtigen können, die in der Schweiz geboren sind.

Die Initianten der Durchsetzungsinitiative wollen auch mit diesen rigoros verfahren. Im Wiederholungsfall würden schon Bagatelldelikte für eine Ausschaffung ausreichen. Gemäss Berechnungen des Bundesamts für Statistik würden mit der Umsetzungsvarianten des Parlaments jährlich knapp 4000 Personen des Landes verwiesen, bei Annahme der Durchsetzungsinitiative wären es rüber 10’000.

Diese Zahlen seien jedoch mit grossen Unsicherheiten behaftet, sagte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz. «Was die Gerichte entscheiden, kann heute nicht prognostiziert werden», sagte er. Das Bundesgericht hatte schon 2012 angekündigt, sich unter Umständen über einen Automatismus hinwegzusetzen. (awp/mc/pg)

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