Sommaruga: «Einseitige Schutzklausel ist ein Zwischenschritt»

Simonetta Sommaruga

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin EJPD. (Foto: admin.ch)

Justizministerin Simonetta Sommaruga. (Foto: admin.ch)

Bern – Das Ziel des Bundesrates bleibt es, mit der EU eine einvernehmliche Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zu finden. Das betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Freitag vor den Medien. Nur eine einvernehmliche Lösung schaffe Rechtssicherheit, sagte Sommaruga. Nur eine solche stabilisiere die Beziehungen zu Europa und sichere den bilateralen Weg. Weil diese Lösung aber noch nicht vorliege, lege der Bundesrat dem Parlament die Botschaft für eine einseitige Schutzklausel vor.

«Die einseitige Schutzklausel ist ein Zwischenschritt», sagte Sommaruga. Sobald ein Verhandlungsergebnis mit der EU vorliege, werde der Bundesrat diese in den parlamentarischen Prozess einbringen.

Gründe für die einseitige Schutzklausel
Dass der Bundesrat dem Parlament nun die einseitige Schutzklausel vorlegt, hat laut Sommaruga drei Gründe. Erstens müsse der Bundesrat wegen der Umsetzungsfrist in der Masseneinwanderungsinitiative handeln. Zweitens möchte er dem Parlament die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen zu einer verfassungskonformen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Drittens ermögliche dieses Vorgehen dem Bundesrat, gleichzeitig die Gespräche mit der EU weiterzuführen. Zuerst habe eine Blockade geherrscht, stellte Sommaruga fest. Letztes Jahr seien die Gespräche dann in Gang gekommen. Vor der Abstimmung in Grossbritannien über den Brexit könnten sie aber wohl nicht abgeschlossen werden.

Bundespräsident Johann Schneider-Ammann bezeichnete den Entscheid des Bundesrates vom Freitag als «einen der wichtigsten und schwierigsten Entscheide». Die Hauptherausforderung bleibe es, eine Lösung zu finden mit der EU. Es gleiche nach wie vor der Quadratur des Kreises, wenn gleichzeitig die Bilateralen gerettet und das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative respektiert werden solle. (awp/mc/pg)

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