(Foto: HSBC)
Madrid – Die oberste spanische Justizbehörde hat die Freilassung von Hervé Falciani angeordnet, wie ein Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur sda sagte. Allerdings sei noch kein Entscheid gefallen über die Auslieferung des ehemaligen Informatikers der Genfer Bank HSBC an die Schweiz.
Der französisch-italienische Doppelbürger Falciani, der vor rund fünf Jahren Kundendaten bei der HSBC gestohlen und diese den französischen Behörden übergeben hatte, habe sich bereit erklärt, mit der spanischen Justiz zu kooperieren, teilte der Mediendienst der obersten spanischen Justizbehörde mit. Sie bestätigte damit entsprechende Berichte spanischer Medien.
Laut der Agentur Europapress wurde Falciani angewiesen, sich alle drei Tage beim nächsten Polizeiposten seines Wohnorts zu melden. Er dürfe spanisches Staatsgebiet nicht verlassen und alle Wohnortwechsel melden. Hervé Falciani war Anfang Juli aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Barcelona festgenommen worden. Die Schweiz verlangt von Spanien seine Auslieferung.
Krise zwischen Schweiz und Frankreich
Falciani war bei der Bank HSBC in Genf als Informatiker angestellt und hatte in den Jahren 2006 und 2007 Daten von rund 15’000 Kunden gestohlen. Diese übergab er den französischen Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft von Nizza. Die französische Justiz beschlagnahmte die Daten im Januar 2009. Die Sache geriet aber erst im Dezember 2009 an die Öffentlichkeit und führte zu einer diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Frankreich. Paris stimmte der Rückgabe der Daten schliesslich zu. Diese wurden aber von der französischen Polizei vor der Rückgabe an die Schweiz manipuliert, wie die Bundesanwaltschaft im Mai bestätigt hatte.
Dank der Daten eruierte Frankreich 3000 fehlbare Steuerpflichtige. Paris hatte die Daten zum grossen Leidwesen der Schweiz an weitere Länder weitergeleitet, damit auch diese ihre Steuersünder dingfest machen konnten.
Bankkunden unter Druck gesetzt
Anfang Februar befand das Kassationsgericht in Paris als zweite Instanz allerdings, die Daten seien auf unstatthafte Weise beschafft worden und seien darum als Beweismittel in Steuerverfahren nicht zulässig. Damit wurde ein erster Entscheid des Pariser Appellationsgerichts bestätigt. Gemäss informierten Kreisen war diese Tatsache den Steuerfahndern bewusst. Sie benutzten die Daten aber, um Bankkunden unter Druck zu setzen, damit sie sich selbst anzeigten und damit mit geringeren Sanktionen davonkamen.
In der Schweiz hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Privatbank HSBC (Suisse) im Februar 2011 wegen der Datenklau-Affäre gerügt. Die Finma ortete Mängel bei der internen Organisation und der Kontrolle der IT-Aktivitäten der Bank. (awp/mc/pg)