SPS: Fust will Verwaltungsräte abberufen

SPS: Fust will Verwaltungsräte abberufen

SPS-Aktionär Walter Fust.

Zürich – Beim Immobilienkonzern Swiss Prime Site (SPS) könnte es zu Änderungen im Verwaltungsrat kommen. Wie aus der Veröffentlichung der Traktanden zur ordentlichen Generalversammlung am Freitag hervorgeht, beantragt Aktionär Walter Fust die sofortige Abberufung der Verwaltungsräte Klaus Rudolf Wecken und Christopher Michael Chambers.

Fust beantragt zur Zuwahl Erich Bohli, ehemaliger CEO der Dipl. Ing. Fust AG. Zur Begründung verweist der Rechtsvertreter von Fust auf die beiden Problemliegenschaften Stücki Shoppingcenter und Einkaufszentrum a1 sowie andere. Lanciert wurden beide Center durch die Tivona AG, die von Jelmoli übernommen wurden und nach der Übernahme von Jelmoli durch SPS in das Firmen-Portfolio kamen.

SPS-VR teilt Meinung Fusts nicht
Wecken sei verantwortlicher Verwaltungsrat von Tivona gewesen. «Dass die Tivona AG schlussendlich zu einem überhöhten Preis von der Jelmoli Holding AG übernommen wurde, ist durch den damaligen Jelmoli-Verwaltungsratspräsidenten Christopher Chambers zu verantworten», heisst es in der Begründung. Die Probleme müssten nun ohne Rücksicht auf noch amtierende Verwaltungsräte angegangen werden. Der Verwaltungsrat von SPS teilt diese Ansicht laut Inserat nicht. SPS sei sich bei der Übernahme der Jelmoli der Stärken und Schwächen der einzelnen Liegenschaften bewusst gewesen und habe dies in die Preisfindung einfliessen lassen. Es gebe keinen Anlass, die Eignungen der beiden Verwaltungsräte Wecken und Chambers in Frage zu stellen.

Fust ortet Mangel an fachlichen Kenntnissen im SPS-VR
Zur Begründung für die Zuwahl von Erich Bohli wird seitens Fust darauf verwiesen, dass SPS nach der Übernahme eines grossen Detailhandels-Portfolios noch ein entsprechender Fachmann fehle. Der Verwaltungsrat des Immobilienunternehmens sieht hingegen ausreichende Erfahrung in diesem Bereich, da schon vor dem Jelmoli-Kauf Detailhandelsimmobilien zum Bestand der SPS gehörten. Ferner beantragt der Verwaltungsrat eine Aufstockung des genehmigten Kapitals und die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, welche am 22. Oktober 2011 auslaufen wird. Damit soll es dem Unternehmen ermöglicht werden, Investitions- und Akquisitionsmöglichkeiten wahrzunehmen oder eine Kapitalerhöhung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis durchzuführen. (awp/mc/ps)

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