SR-Kommission gegen Offroader-Initiative
Den Jungen Grünen ein Dorn im Auge: Geländefahrzeug (Abbildung: Hummer H1).
Bern – Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK) empfiehlt die Offroader-Initiative mit 8 zu 1 Stimmen zur Ablehnung. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, wurde nach Ansicht der Kommission den Anliegen der Initianten bereits genügend Rechnung getragen.
Die Initiative der Jungen Grünen will Autos verbieten, die übermässig viele Schadstoffe ausstossen oder Velofahrer und Fussgänger besonders gefährden. Konkret sollen Fahrzeuge verboten werden, die mehr als 250 Gramm CO2 beziehungsweise 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kilometer ausstossen oder über 2,2 Tonnen schwer sind – in erster Linie also Offroader. Diese Forderungen gingen dem Nationalrat zu weit. Er lehnte die Initiative im Herbst 2010 ab und hiess den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats gut. Auch der Ständerat unterstützte den Gegenvorschlag. Die kleine Kammer gab aber bislang noch keine Abstimmungsempfehlung zur Initiative ab. Dies soll nun in der Sommersession nachgeholt werden.
Verschärfte Massnahmer gegen Raser
Gemäss Gegenvorschlag soll der durchschnittliche CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen bis 2015 auf 130 g/km reduziert werden. Dem zweiten Anliegen der Initiative, der Erhöhung der Sicherheit für Velofahrer und Fussgänger, will die Kommission mit «Via Sicura» Rechnung tragen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen 23 Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden vom Ständerat ebenfalls in der Sommersession behandelt. Die UREK schlägt dabei vor, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen Raser noch zu verschärfen.
UREK will Widerstand gegen Lex Chavalon aufgeben
Vor dem Hintergrund des Atomunglücks in Fukushima hat die UREK erste Entscheide zur künftigen Energiepolitik getroffen. So will sie etwa den Widerstand gegen das Gaskombikraftwerk Chavalon (VS) aufgeben. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, empfiehlt die UREK ihrem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion zur Ablehnung, mit der eine Sonderbehandlung von Chavalon verhindert werden soll.
Strenge Auflagen für Gaskraftwerke
National- und Ständerat hatten im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Klimadebatte strenge Auflagen für Gaskraftwerke beschlossen. So sollen solche Werke ihren CO2-Ausstoss voll kompensieren, und zwar zu 70 Prozent mit Projekten im Inland. Diese Vorgaben stellten die Rentabilität des Projekts Chavalon in Frage, das bei Vollbetrieb mit einer Leistung von 400 MW Bandstrom liefern soll. Das Parlament lehnte jedoch Ausnahmen für Chavalon ab, auch dank Stimmen der Atomlobby, die befürchten, dass Gaskraftwerke den Bau neuer Atomkraftwerke unterminieren.
Ausnahme Chavalon
Dennoch beschloss der Bundesrat nur wenige Wochen später Sonderregeln für Chavalon und setzte diese auf Verordnungsebene durch: Chavalon ist demnach nicht verpflichtet, wesentliche Teile der Abwärme für Heizzwecke zu nutzen. Die Abwärme kann in Chavalon nämlich schlecht für ein Fernwärmenetz genutzt werden, da das Werk mehrere hundert Höhenmeter über dem Eingang zum Wallis auf dem Standort eines früheren Ölkraftwerks gebaut werden soll. Ständerat Felix Gutzwiller (FDP/ZH) wollte den Bundesrat nun mit einer Motion zwingen, diese Sonderregeln wieder aus der Verordnung zu kippen. Die UREK weigerte sich nun aber, ihm zu folgen. Die von Gutzwiller einige Tage nach dem Atomunglück geäusserte Aufforderung, wegen der Atomdebatte nun nicht alle Klimaziel über Bord zu werden, schlug die UREK in den Wind.
Weitere Vorstösse zur Ablehnung empfohlen
Die Kommission empfiehlt auch zwei weitere Vorstösse zur Ablehnung, mit denen die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) die Betreiber von Atomanlagen finanziell stärker in die Pflicht nehmen möchte. Mit 8 zu 3 Stimmen lehnt die UREK eine Motion ab, die verlangt, dass die öffentliche Hand bei der Stilllegung von Kernanlagen oder der Entsorgung von radioaktiven Abfällen von der Nachschusspflicht ausgenommen wird. Und mit 8 zu 2 Stimmen empfiehlt die Kommission die Motion zur Ablehnung, die dafür sorgen soll, dass die Kosten für die Rückholung radioaktiver Abfälle von den Verursachern getragen werden müssen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit reichen bei beiden Fragen die heutigen Bestimmungen. Alle drei Vorstösse werden vom Ständerat in der Sommersession im Rahmen einer ausserordentlichen Debatte über die Atomenergie behandelt. (awp/mc/ps)