SR-Kommission stimmt Whistleblowing-Vorlage zu

Bern – Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts betreffend Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz angenommen. Dabei ist sie weitgehend den Anträgen des Bundesrates gefolgt.

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs beendet und diesen mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Mit der Vorlage soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Dabei ist eine Meldung in der Regel nur dann zulässig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit erfolgt.

Meldungen sollen vertraulich abgegeben werden können
Die Kommission folgte weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Hinsichtlich der Unzulässigkeit einer Meldung an die zuständige Behörde will die Kommission als zusätzliche Voraussetzung eines internen Meldesystems ausdrücklich im Gesetz festhalten, dass die Meldungen vertraulich abgegeben werden können. In Bezug auf die Dauer der Frist, nach welcher eine Behörde den Arbeitnehmer über ihr weiteres Vorgehen informieren muss, lehnt die Kommission den bundesrätlichen Vorschlag von 14 Tagen ab, und will stattdessen mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Frist von 30 Tagen vorsehen. (parlament.ch/mc/ps)

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