SR will keine weitergehende Massnahmen gegen Bankenpleiten
Mehrheit des Ständerats sieht Schweiz vor weiterem Debakel à la UBS gewappnet.
Bern – Den Schweizer Banken soll der Eigenhandel nicht verboten werden. Zudem sollen Manager von Finanzinstituten, denen der Staat unter die Arme greifen musste, nicht mit einem Berufsverbot belegt werden. Der Ständerat hat entsprechende Motionen abgelehnt. Anita Fetz (SP/BS) forderte, den Universalbanken den Eigenhandel im Grundsatz zu verbieten. Nur so könnten Riesenverluste vermieden werden, wie sie etwa die UBS durch einen einzelnen Händler in London erlitten habe.
Erlauben wollte Fetz nur noch den Handel mit Obligationen der öffentlichen Hand sowie den geschäftsnotwendigen Eigenhandel. Die Regeln sollte die Finanzmarktaufsicht Finma bestimmt werden. Nach Ansicht des Bundesrats und der Mehrheit des Ständerats ist dies nicht zielführend. Nicht nur die Definition des Eigenhandel sei problematisch. Es könne auch zu einer Verlagerung dieser Tätigkeiten in einen weniger regulierten Sektor (Hedge Fonds) kommen.
Bundesrat: Bereits vorgekehrt
Ausserdem habe die Schweiz mit der letzten September verabschiedeten Revision des Bankengesetzes die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass es künftig wieder zu ausserordentlichen staatlichen Eingriffen zum Schutz von Banken komme. Die kleine Kammer folgte diesen Argumenten und lehnte die Motion von Fetz mit 25 zu 11 Stimmen ab. Die sogenannte «Too-big-to-fail»-Vorlage diente auch als Argument gegen zwei weitere Motion der baselstädtischen Ständerätin. In der einen forderte sie ein Berufsverbot für die Verwaltungsräte einer Bank, die der Staat durch staatliche Interventionen unterstützen muss. Als ausserordentliche Interventionen gelten sollten laut Fetz nicht nur Finanzspritzen, sondern etwa auch die Weitergabe von Kundendaten ausserhalb bestehender Rechtswege.
«Berufsverbot kommt Kollektivstrafe gleich»
Die Mehrheit vertrat dagegen im Einklang mit dem Bundesrat die Ansicht, dass es kein automatisches Berufsverbot geben soll. Bei einem Automatismus werde das individuelle Verhalten der Verwaltungsräte nicht genügend berücksichtigt. So komme das Berufsverbot einer Kollektivstrafe gleich.
Kostenübernahme für Staatseingriffe nicht regeln
Auch der Vater der Abzocker-Initiative, Thomas Minder (Parteilos/SH), warb für den Antrag. Das Volk verstehe nicht, wenn nach den Debakeln der letzten Jahre bei der UBS das Topmanagment vollkommen straffrei davon komme. Zumindest ein Berufsverbot müsse schon drohen. Der Rat folgte diesen Argumenten nicht und lehnte die Motion mit 21 zu 12 Stimmen ab. Mit 20 zu 14 Stimmen lehnte es die kleine Kammer auch ab, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass künftig systemrelevante Firmen für die Kosten aufkommen müssen, die aus der Verteidigung ihrer Interessen anfallen.
Fetz wollte so verhindern, dass das Parlament – wie im Fall UBS geschehen – einen speziellen Beschluss fällen muss, damit solche Kosten der Bank auferlegt werden können. (awp/mc/ps)