St. Gallen – Die St. Galler Regierung wird die Skigebiete ab dem 22. Dezember schliessen. Berufsfach- und Mittelschulen müssen nach den Ferien auf zwei Wochen Fernunterricht umstellen. Weiter sollen die kantonalen Voraussetzungen für Härtefälle nach Kritik angepasst werden. Regierungspräsident und Gesundheitschef Bruno Damann (CVP) stellte am Samstag vor den Medien fest, die Lage sei weiterhin sehr ernst. Die Ansteckungszahlen befänden sich auf hohem Niveau, die Belegung der Intensivstationen durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten steige leicht an.
Die St. Galler Regierung habe deshalb am Samstag verschiedene Massnahmen beschlossen. Eine davon: Die Skigebiete werden ab dem 22. Dezember geschlossen. «Wir erfüllen die Bedingungen des Bundes dafür nicht», stellte Damann fest. So liege der Reproduktionswert (R-Wert) deutlich über 1. Er sei sich bewusst, dass dieser Entscheid für die Skigebiete hart sei, erklärte der Gesundheitschef. Die Ansteckungen seien dabei nicht das Hauptproblem. Bei der Massnahme gehe es vor allem um die Unfälle und um die Kapazitäten der Intensivstationen. So seien momentan die Anästhesisten wegen Covid-19 voll beansprucht.
Damit dürfen die Skiliftbetriebe im Kanton St. Gallen ab kommenden Dienstag keine Gäste mehr transportieren. Dies betrifft auch Tourenfahrer, Winterwanderer und Schlittler. Die Regierung könne bei einer positiven Entwicklung die Betriebserlaubnis auch kurzfristig wieder erteilen, kündigte Damann an.
Skigebiete im Kanton Zürich ab Dienstag geschlossen
Auch im Kanton Zürich erlaubt die epidemiologische Lage in der momentanen Situation keinen Skibetrieb. Der Betrieb von Wintersportanlagen muss deshalb ab dem 22. Dezember bis auf weiteres eingestellt werden, wie die Kantonsregierung am Samstag mitteilte. Neun Betreiber von Wintersportanlagen im Kanton Zürich hatten ein entsprechendes Gesuch eingereicht, wie es in der Mitteilung des Regierungsrates heisst. Die für die Bewilligung von Wintersportanlagen zuständige Volkswirtschaftsdirektion habe basierend auf der epidemiologischen Einschätzung der Gesundheitsdirektion nun entschieden, dass die Voraussetzungen gemäss der Covid-19-Verordnung besondere Lage nicht erfüllt seien.
Eine Bewilligung für Skiliftbetreiber könne deshalb «unabhängig von ihrem Schutzkonzept» nicht erteilt werden. Bereits geöffnete Wintersportanlagen müssen per 22. Dezember bis vorerst am 22. Januar 2021 schliessen. Auch alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Restaurationsbetriebe oder Skischulen sind untersagt.
Lifte fahren auch in Innerrhoden nicht
Auch die Skilifte in Appenzell Innerrhoden müssen ab dem 22. Dezember ihren Betrieb einstellen. Die Skigebiete würden wieder geöffnet, sobald dies die Entwicklung zulasse, schrieb die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Samstag in einer Mitteilung.
Offen ist noch, wie sich Appenzell Ausserrhoden zu den Skigebieten stellt. Aufgrund der Bundesvorgaben und der meteorologischen Situation werde der Regierungsrat kurz vor dem 22. Dezember entscheiden, welchem Liftbetrieb auf dem Kantonsgebiet die entsprechende Bewilligung erteilt werden kann, teilte Ausserrhoden mit.
Fernunterricht für Sekundarstufe II
Als zweite wichtige Massnahme der St. Galler Regierung müssen die Berufsfach- und die Mittelschulen nach den Ferien für zwei Wochen auf Fernunterricht umstellen. Nach intensiven familiären Kontakten während der Weihnachtszeit sollten die Ansteckungen nicht in die Schulhäuser getragen werden, begründete dies Bildungschef Stefan Kölliker (SVP). Man wolle nicht zur Ursache der Gefährdung der Gesellschaft werden. Man unterscheide dabei zwischen der obligatorischen und der nicht-obligatorischen Schule. Das Ansteckungsrisiko verändere sich, je älter die Schülerinnen und Schüler werden. Jugendlich seien ebenfalls Verbreiter, so Kölliker. Deshalb beschränke sich die Massnahme auf die Sekundarstufe II.
Anpassungen bei Härtefallmassnahmen
Weiter gab es am Samstag Informationen zur Umsetzung der Härtefallregelungen. Der St. Galler Regierungsrat Beat Tinner, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, hatte sich am vergangenen Donnerstag mit den Arbeitgeberverbänden und den Sozialpartnern ausgetauscht. Dabei seien die Härtefallmassnahmen intensiv diskutiert worden, teilte der Kanton mit. Ab dem 4. Januar können Betriebe aus verschiedenen Branchen finanzielle Hilfe wegen der Coronakrise beantragen. In einer ersten Phase stehen dafür 22,6 Millionen Franken zur Verfügung.
Die Verbände forderten am Donnerstag Nachbesserungen bei der kantonalen Umsetzung. Die Hürden in der Verordnung sollten herabgesetzt werden. Verlangt wurde unter anderem eine Reduktion der Mindestumsatzregel pro Betrieb von 100’000 auf 50’000 Franken. Ausserdem stiess die Mindestgrösse von 300 Stellenprozent auf Kritik, weil damit viele Kleinbetriebe, vor allem in der Gastronomie, wegfallen würden.
Die Regierung hat an der ausserordentlichen Sitzung vom Samstag auch über dieses Thema diskutiert. Anfang Januar werde es Anpassungen geben, kündigt sie an. Diese betreffen insbesondere das finanzielle Ausmass der Hilfen sowie eine Reduktion der Mindestgrössen an Vollzeitstellen. (awp/mc/pg)