Wien – Stadler Rail erhält einen Riesenauftrag der ÖBB nicht wegen einer Unterschriftenpanne: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat einen Rekurs von Konkurrent Alstom wegen eines Formfehlers gutgeheissen und den Zuschlag an den Ostschweizer Zughersteller für nichtig erklärt.
Grund dafür sei die fehlerhafte Prüfung des Angebots durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gewesen, schrieb die Zeitung «Der Standard» am Vortag. Stadler habe das Angebot mit einer Schweizer Version einer digitalen Signatur unterzeichnet, die von der EU und Österreich nicht anerkannt werde.
Stadler: «Angeblicher Formfehler»
Die Ostschweizer bestätigten am Dienstag den Sachverhalt. «Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat nun aufgrund eines angeblichen Formfehlers bei der qualifizierten elektronischen Signatur des Angebots diesen Zuschlag der ÖBB überraschend für nichtig erklärt», hiess es in einer Stellungnahme.
«Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen», schrieb der Konzern.
«Stadler wird sämtliche ihr zustehenden Rechtsmittel gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts ausschöpfen. Stadler unterstützt die ÖBB weiterhin und geht davon aus, dass dieser vom Gericht beanstandete angebliche Formfehler korrigiert wird», hiess es weiter.
Auftrag über 3 Milliarden Euro
Mit dem Gerichtsentscheid geht den Ostschweizer sehr viel Geld durch die Lappen. Der Rahmenvertrag für die Lieferung von 186 Doppelstockzügen belaufe sich über 3 Milliarden Euro, hatte Konzernchef Peter Spuhler Ende August bei der Vorlage der Halbjahreszahlen erklärt.
Durch den Entscheid entgeht Stadler eine grosse Summe, die eingeplant war. Es wären Anzahlungen von 160 Millionen fällig gewesen, hatte Spuhler Ende August gesagt. Alstom lege praktisch bei allen Ausschreibungen, die sie verlieren würden, Einsprache ein. Das sei ein Unding. Das führe zu Verzögerungen von zwei bis drei Jahren und verursache mehr Aufwand und Kosten, kritisierte Spuhler.
ÖBB will schnelle Lösung
Brisant ist auch, dass offenbar nicht Alstom den Formfehler mit der Unterschrift entdeckte. Laut «Standard» stellte der Richter bei der Überprüfung der Legitimation des Stadler-Angebots an die ÖBB diesen Mangel fest.
Auch die ÖBB wollen die Folgen des Gerichtsurteils so schnell wie möglich überwinden: Man arbeite bereits auf Hochtouren an einer Lösung, erklärten die Bundesbahnen in einer Stellungnahme an die österreichische Nachrichtenagentur APA: Im konkreten Fall sei zwischen einer Revision gegen das vorliegende Urteil oder einer Neuausschreibung der Rahmenvereinbarung abzuwägen. Diese Entscheidung werde in den nächsten Wochen fallen, der schnellere Weg werde beschritten. Zu Einschränkungen im Bahnangebot werde es nicht kommen.
Stadler betonte, man habe den Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 186 Doppelstockzügen nach «einem umfassenden und professionell geführten Ausschreibungsverfahren der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gewonnen». Das «rechtsgültige» Stadler-Angebot sei als technisch und kommerziell bestes bewertet worden. (awp/mc/pg)