Zürich – Erfolg für die Stadt Zürich im Letzigrund-Streit mit Implenia: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Stadt keine 20 Mio Franken nachzahlen muss. Der jahrelange Streit zwischen der Stadt Zürich und dem Bauunternehmen Implenia dreht sich um knapp 1400 Änderungswünsche beim Bau des Letzigrund-Stadions. Diese verursachten Mehrkosten in der Höhe von über 20 Mio Franken.
Nach Ansicht der Stadt wurden alle vertraglich vereinbarten Leistungen bereits bezahlt. Implenia dagegen will extra dafür vergütet werden. Dabei stellt sich das Unternehmen auf den Standpunkt, dass die meisten Änderungen auf fehlerhafte Projektierung seitens der Stadt zurückzuführen seien.
Prüfungspflicht bei Implenia
Nach dem Bezirksgericht stellte sich nun aber auch das Obergericht auf die Seite der Stadt Zürich, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es sei an der Implenia gewesen, die Ausschreibungsunterlagen für den Stadionbau genau zu prüfen. Fehler und Lücken in den Ausschreibungsunterlagen seien keine Berechtigung, im Nachhinein zusätzliche Forderungen zu stellen.
Implenia kann Urteil weiterziehen
Das unterlegene Bauunternehmen Implenia nimmt das Urteil zur Kenntnis, wie es gleichentags mitteilte. Man werde das Urteil nun analysieren und zu einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden. Implenia kann das Urteil des Obergerichtes noch innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiterziehen.
Mit dem Streit um die 1400 Änderungswünsche ist es allerdings noch nicht getan: Implenia und die Stadt streiten sich auch noch über zahlreiche Baumängel sowie den Einbau von Stützen wegen feiner Risse in der Dachkonstruktion.
Implenia beurteilte diese Sicherheitsmassnahme der Stadt von Anfang an als unnötig. Der Klageumfang wegen Mängeln und Dachstützen beläuft sich auf insgesamt knapp 14 Mio Franken. Eine weitere Klage reichte die Stadt im September 2015 ein, weil Wasser ins Stadiondach gelaufen sein soll. Sie fordert deswegen von Implenia weitere 10 Mio Franken. Implenia weist die Behauptung, dass das Dach nicht wasserdicht sei, entschieden zurück. (awp/mc/pg)