Ständerat gegen längere Ladenöffnungszeiten

Detailhandel

(Foto: Pixabay)

Geht es nach dem Willen des Ständerats, bleiben Ladengeschäfte in der Schweiz nicht länger offen. (Foto: Pixabay)

Bern – Nein zum Einkaufen nach Feierabend: Der Ständerat hat sich am Donnerstag gegen ein Gesetz ausgesprochen, das längere Öffnungszeiten in der ganzen Schweiz ermöglichen würde.

Der Entscheid lag – bei 18 zu 18 Stimmen und einer Enthaltung – in den Händen von Ratspräsident Claude Hêche (SP/JU), der Nein stimmte. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Es würde Läden in der ganzen Schweiz ermöglichen, an Wochentagen ihre Waren zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr anzubieten.

Dabei handelt sich um Mindestvorgaben: Die Kantone könnten längere Öffnungszeiten erlauben, aber nicht weniger lange vorschreiben. Auch wären die Geschäfte nicht zu längeren Öffnungszeiten verpflichtet, wie Karin Keller-Sutter (FDP/SG) im Namen der Kommission betonte.

Einkaufstourismus bekämpfen
In elf Kantonen würde sich nichts ändern, in den anderen dürfte die Neuerung zu einer Ausweitung der Öffnungszeiten führen. Aus Sicht der Befürworter aus dem bürgerlichen Lager entspräche das den Bedürfnissen der Konsumenten – und des Detailhandels. Viele sehen längere Öffnungszeiten als Massnahme gegen den Einkaufstourismus.

Was sich seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses an der Grenze abspiele, sei beunruhigend, stellte der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann (SVP) fest. Dass die Läden im Ausland länger offen seien, fördere das Einkaufen jenseits der Grenzen. Die Gegner bezweifeln dies: Der Einkaufstourismus habe mit den Preisen zu tun, nicht mit den Öffnungszeiten, sagte Anita Fetz (SP/BS).

«Neoliberaler Dschihad»
Luc Recordon (Grüne/VD) warf den Befürwortern «quasi-religiösen Fanatismus» und «neoliberalen Dschihad» vor. Die Leidtragenden seien die Angestellten im Detailhandel, die künftig am Abend arbeiten müssten. Die negativen Auswirkungen – auch auf die Gesundheit – seien hinlänglich bekannt.

Paul Rechsteiner (SP/SG) zeigte sich verwundert, dass der Ständerat – die Kammer der Kantone – in dieser Sache auf Bundesebene tätig werden wolle. Er erinnerte die bürgerlichen Ratskollegen an ihren eigenen liberalen Grundsatz: «Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen.»

Respekt vor den Stimmbürgern
Zu den Gegnern gehört auch Urs Schwaller (CVP/FR). Die Frage habe nichts mit links und rechts zu tun, sagte er. Für ihn gehe es um Respekt vor den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich in verschiedenen Kantonen – auch im Kanton Freiburg – gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen hätten. Zudem frage er sich, was Föderalismus noch bedeute, wenn nicht einmal mehr Ladenöffnungszeiten in kantonaler Kompetenz seien.

Die Kantone lehnen eine Regelung auf Bundesebene ab. Die Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren macht geltend, die Pläne verstiessen gegen das Subsidiaritätsprinzip in der Verfassung. Subsidiarität bedeute, dass möglichst auf der tiefsten Ebene reguliert werde, erklärte Christian Levrat (SP/FR) – dass der Bund also nicht entscheide, wann die Bäckerei in seinem Dorf geöffnet sei.

Kein Zwang zu Regeln
Die Wirtschaftskommission hatte zur Verfassungsmässigkeit ein Rechtsgutachten bestellt. Auf dessen Basis kam sie zum Schluss, dass der Bund die erforderliche Gesetzgebungskompetenz hat.

Allerdings schlug sie eine Ergänzung vor: Im Gesetz sollte explizit verankert werden, dass jene Kantone, in welchen es heute keine Regelung zu Ladenöffnungszeiten gibt, wegen des neuen Rahmengesetzes nicht gesetzgeberisch tätig werden müssen. Die Kommission kam den Gegnern auch bei den Öffnungszeiten am Samstag entgegen. Statt 19 Uhr schlug sie 18 Uhr vor.

Föderalismus fehl am Platz
Filippo Lombardi (CVP/TI), der die Gesetzesänderung mit einer Motion angestossen hatte, kritisierte das «massive Lobbying» der Kantone. Er sei ein Föderalist, versicherte der Tessiner Ständerat. Aber hier sei Föderalismus fehl am Platz. Der Schutz der Arbeitnehmenden sei schliesslich auch nicht kantonal geregelt.

Für das Bundesgesetz sprach sich auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann aus. In den letzten vier Jahren seien im Detailhandel 6000 Stellen verloren gegangen, gab er zu bedenken. Vorgesehen sei eine «massvolle» Erweiterung der Öffnungszeiten. Die Mehrheit im Ständerat vermochte das jedoch nicht zu überzeugen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. (awp/mc/ps)

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