Ständerat gegen Verschuldungsprinzip in der Krankenversicherung
Vorstoss vom Tisch: CVP-Ständerätin Ruth Humbel (Foto: CVP Schweiz)
Bern – Führt eine Schönheitsoperation zu Komplikationen, müssen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung weiterhin bezahlen. Der Ständerat hat am Freitag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die eine Änderung verlangte. Das Verschulden dürfe keine Rolle spielen, lautete der Tenor.
Mit dem Nein des Ständerates ist der Vorstoss von Ruth Humbel (CVP/AG) vom Tisch. Humbel verlangte, dass Folgekosten von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen von der Kassenpflicht ausgenommen werden.
Angesichts der Zunahme von Lifestyle-Eingriffen müssten klare Grenzen gezogen werden, argumentierte die CVP-Nationalrätin. Wer sich ein Gesichtslifting oder eine Nasenkorrektur machen lasse, sollte nicht nur für diesen Eingriff, sondern auch für die Folgekosten bei Komplikationen oder fehlerhaften Behandlungen selbst aufkommen müssen.
Abkehr von Grundprinzipien
Die Mehrheit im Ständerat überzeugte dies nicht. Auf den ersten Blick scheine es logisch, dass nicht nur Schönheitsoperationen, sondern auch Folgeeingriffe von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden sollten, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG) im Namen der Kommission. Aber: «So einfach ist es nicht.»
Die Konsequenzen wären weitreichend, betonte Egerszegi. Heute werde das Verschulden der versicherten Person für die Übernahme von Leistungen nicht berücksichtigt. Dieses Solidaritätsprinzip würde durchbrochen.
Auch Raucher und Sportler betroffen
Mit einem Ja zum Vorstoss würde das Verschuldungsprinzip eingeführt, befand auch Urs Schwaller (CVP/FR). Wer rauche, trinke, zu viel esse oder keinen Sport treibe, würde riskieren, von der Grundversicherung nicht mehr abgedeckt zu sein.
Felix Gutzwiller (FDP/ZH) wies darauf hin, dass es auch jene treffen könnte, die Sport trieben. Der Wintersport etwa verursache nämlich erhebliche Gesundheitskosten. Die Gegnerinnen und Gegner gaben auch zu bedenken, in der Praxis wäre schwierig zu belegen, dass ein schönheitschirurgischer Eingriff die Ursache für eine Behandlung sei.
Gesundheitsminister Alain Berset stellte sich ebenfalls gegen die Motion. Es wäre der Anfang von einem fundamentalen Wechsel in der Krankenversicherung. Er rief den Rat dazu auf, deutlich Nein zu sagen. Die kleine Kammer folgte dem Aufruf und lehnte den Vorstoss oppositionslos ab.
Bundesrat packt Schwachstellen bei Kassenzulassung von Medikamenten an
Der Bundesrat packt die Schwachstellen bei der Kassenzulassung von Medikamenten an. Das versicherte Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag im Ständerat. Die kleine Kammer überwies in der Folge drei Postulate ihrer Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte Schwächen gerügt.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) habe tatsächlich wunde Punkte getroffen, sagte Berset im Rat. Die Probleme seien erkannt und Massnahmen seien ergriffen oder in Planung. Bereits vor Jahresfrist habe der Bundesrat die Kriterien für die Kassenzulässigkeit präzisiert.
So gebe es eine 60-Tage-Frist für den Zulassungsentscheid, welche trotz angespannter Ressourcen meistens eingehalten werde. Der Preisfestlegungsprozess werde derzeit überprüft und sollte bis im Herbst reif für die Vernehmlassung sein. Von der GPK aufgegriffene Punkte seien in diesem Entwurf.
Die ständerätliche GPK hatte festgestellt, dass es bei der Erstellung der so genannten Spezialitätenliste teilweise gewaltig harzt. In ihren drei Postulaten forderte sie vom Bundesrat eine Präzisierung der Aufnahmekriterien für die Liste, optimalere Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und das Entfernen solcher Medikamente, welche die Kriterien ungenügend erfüllen. (awp/mc/ps)