SPK des Ständerates verschärft «Inländervorrang light»

SPK des Ständerates verschärft «Inländervorrang light»
FDP-Ständerat Philipp Müller. (Foto: FDP. Die Liberalen)

Bern – Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat ein neues Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen. Sie will Unternehmen verpflichten, inländische Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen.

In Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit sollen Unternehmen offene Stellen zunächst dem Arbeitsamt melden müssen. Die Behörde weist den Firmen dann einige Stellenbewerber zu. Die genaue Anzahl würde der Bundesrat festlegen. Der Aargauer FDP-Ständerat Philipp Müller, der das Konzept vorgeschlagen hatte, sprach am Montag vor den Bundeshausmedien aber von drei bis fünf Dossiers.

Mit den vorgeschlagenen Bewerbern müsste der Arbeitgeber dann ein Bewerbungsgespräch führen. Stellt er keinen von diesen an, muss er den Entscheid gegenüber der Behörde begründen. Konsequenzen hätte die Ablehnung aber nicht. Wer ohnehin einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aus der Schweiz anstellen will, soll von diesen Pflichten befreit sein.

Damit und mit der Beschränkung auf besonders betroffene Branchen würden die Vorschriften dort fokussiert, wo es tatsächlich Probleme gebe, erklärte Müller. Genaue Zahlen wollte er nicht nennen. Er geht aber davon aus, dass nur einige tausend Stellen pro Jahr betroffen wären.

Lösung am Limit
Nach Ansicht von Müller sollte diese Lösung mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU gerade noch vereinbar sein. «Wir haben versucht ans Limit zu gehen, aber doch nicht in den dunkelroten Bereich», sagte er.

Auch die mit dem Konzept verbundene Bürokratie hält er für vertretbar. Ein gewisses Mass an Bürokratie sei notwendig, um überhaupt eine Wirkung zu erzielen. Ausserdem würde ein strenger Inländervorrang, wie ihn die SVP fordere, für die Unternehmen viel mehr Aufwand bedeuten.

Müller setzte sich mit seinen Anträgen in der Kommission nur knapp durch, mit 7 zu 6 Stimmen. Eine starke Minderheit folgte dem Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof, dessen Anträge an die Beschlüsse des Nationalrats anknüpfen. Dieser will die Masseneinwanderungsinitiative allein mit einer Meldepflicht für offene Stellen umsetzen.

Auch Bischof will die Unternehmen verpflichten können, Bewerber zum Gespräch einzuladen und Ablehnungen zu begründen. Weiter als die SPK-Mehrheit und der Nationalrat geht er aber mit dem Vorschlag, dass das Parlament bei wirtschaftlichen Problemen Massnahmen auch ohne Zustimmung der EU beschliessen kann. Antrag dazu würde der Bundesrat stellen, falls er zu keiner Einigung mit dem gemischten Ausschuss Schweiz-EU gekommen ist.

Kein EU-Veto
«Wir wollen kein Veto der Europäischen Union für schweizerische Massnahmen», erklärte Bischof. Im Dilemma zwischen Verfassung und Freizügigkeitsabkommen sieht er seine Lösung näher an der Verfassung. Dass die Schweiz damit eine Konfrontation mit der EU riskiert, glaubt Bischof aber nicht. Seine Minderheit wolle den Graubereich ausloten. «Wir glauben, dass der Spielraum grösser ist als bisher angenommen.»

Chancenlos waren die Anträge von Peter Föhn (SVP/SZ) für eine wortgetreue Umsetzung der Initiative sowie der Vorschlag des Bundesrats, bei Überschreitung eines Schwellenwerts Höchstzahlen einzuführen. Über die Entscheide des Nationalrats stimmte die SPK nicht einmal ab.

In der Gesamtabstimmung sprach sie sich mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen für Müllers Lösung aus. Der Ständerat diskutiert in der Wintersession über die Vorlage.

Kontroverse Reaktionen
Die Reaktionen der Sozialpartner zum Vorschlag der SPK des Ständerates sind kontrovers. Die Arbeitgeber bezeichnen den verschärften «Inländervorrang light» als zu bürokratisch.

Gemäss dem Antrag der SPK solle der Ständerat den mehrstufigen Vorschlag des Nationalrates fallen lassen, hielt Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (AGV), in einer Stellungnahme zum Kommissionsentscheid fest. Stattdessen solle ein von der Zuwanderung unabhängiger Inländervorrang greifen.

Nicht zu bewältigender Aufwand
Die Arbeitgeber stünden diesem weder zuwanderungsbedingten noch abgestuften Modell skeptisch gegenüber. «Dieses zieht einen nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand nach sich», kritisierte Müller in seiner Stellungnahme vom Montag.

Eine von der Entwicklung der Zuwanderung unabhängige Pflicht, Inländer zum Vorstellungsgespräch einzuladen, nennt der AGV eine «permanente Arbeitsmarktregulierung». Zu dieser Massnahme dürfe nur gegriffen werden, wenn die Stellenmeldepflicht nicht genügend wirke und die Zuwanderung eine bestimmte Schwelle überschreite.

Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR), sprach dagegen von einem Schritt in die richtige Richtung. Den Unternehmen dürfte der Vorschlag der Kommission kaum Probleme bereiten. Jedenfalls sei die vorgeschlagene Lösung jener des Nationalrats vorzuziehen, sagte Rime der Nachrichtenagentur sda.

Warnung vor Überforderung
In die Debatte eingeschaltet hat sich am Montag auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es warnt vor einer Überforderung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bei einer Verschärfung des Inländervorrangs zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative über die Light-Variante hinaus.

Die gut 100 RAV im Land seien in erster Instanz Wiedereingliederungsinstitutionen, sagte der Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, Boris Zürcher, an einer Fachtagung. Die aktive Vermittlung von Stellensuchenden, bei der RAV-Berater Unternehmen kontaktieren würden, sei nur eine subsidiäre Aufgabe der RAV.

Die RAV verfügten mehrheitlich überhaupt nicht über die nötigen Vermittlungskompetenzen. Eine flächendeckende Vermittlungspflicht von Arbeitslosen an Unternehmen durch die RAV würde etwa 400 Millionen Franken kosten, sagte Zürcher. Diese Zahl hatte bereits die Zeitung «Schweiz am Sonntag» genannt.

Kritische Bestimmungen entfernt
Für Daniel Lampart, den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), ist es grundsätzlich positiv, dass eine Lösung weiterverfolgt wird, die mit den bilateralen Verträgen vereinbar ist.

Kritische Bestimmungen, die der Nationalrat beschlossen habe, seien wieder herausgenommen worden. So sei die Förderung der Kurzaufenthalter nicht mehr enthalten, die zu prekären Arbeitsbedingungen hätten führen können. Unbefriedigend sei, dass keine Massnahmen für ältere Arbeitnehmende beschlossen worden seien. (awp/mc/upd/ps)

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