Bern – Im Schweizer Steuersystem solle es zu einem grundsätzlichen Wechsel kommen: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll auf Bundes- und Kantonsebene abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen Investitionen in die eigene Liegenschaft auf Bundesebene nicht mehr von den Steuern abgezogen werden dürfen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nahm die Arbeiten an ihrer Vorlage 2017 auf. Nun hat die Kommission die Vorlage mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Kommission will mit ihrer Vorlage nun also den Eigenmietwert für die Besteuerung von selbstbewohntem Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- und auf Kantonsebene aufheben.
Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die zuständige kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent des Wertes betragen muss, den man erzielen könnte, würde man die Liegenschaft auf dem freien Markt vermieten. Dasselbe gilt für Zweitwohnungen, auch wenn diese nicht dauernd bewohnt werden.
Abzüge auf Kantonsebene
Die Kommission schlägt weiter vor, dass es künftig nicht mehr möglich sein soll, Investitionen auf Bundesebene von den Steuern abzuziehen. Zu den Investitionen zählen Unterhaltskosten, Kosten für die Instandstellung von neu gekauften Liegenschaften, Versicherungsprämien, Kosten der Verwaltung sowie die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau.
Die Kantone sollen solche Abzüge jedoch weiterhin erlauben können, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Eine Ausnahme besteht für «denkmalpflegerische Arbeiten»: Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene sollen bei diesen Investitionen Abzüge weiterhin möglich bleiben.
Zweitliegenschaften sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin wie bis anhin versteuert werden müssen, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.
Keine Abzüge bei Hypothekarschulden
Angesichts der «hohen Privatverschuldung», die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen sei, will die Kommission in Zukunft keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Dieser Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen.
Eine Minderheit der Kommission beantragte, Schuldzinsenabzüge auf 70 Prozent des steuerbaren Vermögens zu beschränken.
Der Entwurf der Kommission geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme. Es wird erwartet, dass die Vorlage in der kommenden Herbstsession in den Ständerat kommt. (awp/mc/pg)