Stellenmeldepflicht: Seco zieht positive Bilanz
Bern – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zieht zur Einführung der Stellenmeldepflicht ein positives Fazit. Das Konzept stösst bei den Firmen auf Akzeptanz, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurden viele offene Stellen gemeldet. Noch nutzen aber zu wenige Arbeitssuchende das Job-Portal des Seco.
Seit Juli 2018 müssen Unternehmen offene Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit den RAV vorab melden. «Das Konzept wirkt», sagte Oliver Schärli, Leiter des Seco-Bereichs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung, am Freitag an einer Medienkonferenz. Die Anzahl gemeldeter Stellen habe nach Inkrafttreten markant zugenommen und sich seither auf hohem Niveau stabilisiert.
Insgesamt sind bei den RAV im ersten Jahr nach Einführung rund 200’000 meldepflichtige Stellen eingegangen. Das liege deutlich über den im Vorfeld gemachten Prognosen, fuhr Schärli fort. In einer ersten Phase bis Ende 2019 gelten Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr als meldepflichtig. Ab 2020 sinkt die Schwelle auf 5 Prozent.
Stellenmeldepflicht stösst auf Akzeptanz
Im nun erstmals veröffentlichten Monitoring-Bericht beleuchtet das Seco die Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die administrativen Abläufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den RAV hätten sich etabliert und würden effizient ablaufen, urteilte das Seco. Die hohe Anzahl gemeldeter Stellen zeige, dass die Massnahme auch bei den Arbeitgebern auf grosse Akzeptanz stosse.
Auch die RAV machen ihren Job: Im Jahr eins übermittelten sie zu mehr als der Hälfte der gemeldeten Stellen mindestens ein Dossier einer stellensuchenden Person. Insgesamt seien so rund 195’000 Dossiers vorgeschlagen worden. Während dem ersten Jahr fanden rund 4’800 Stellensuchende durch die aktive Vermittlung der RAV eine Stelle.
Das erscheint nach wenig. Der Leiter der Direktion für Arbeit Boris Zürcher gab aber zu bedenken, dass viele Arbeitssuchende selbstständig über das Jobportal auf «arbeit.swiss» eine Anstellung gefunden haben. Dies sei in der Rechnung nicht erfasst. Oft ermutigen die RAV Arbeitssuchende dazu, sich selbst auf offene Stellen zu melden, was bei Firmen besser ankommt als eine RAV-Zuweisung.
Werbung fürs Jobportal
Die Stellensuche im Job-Raum der Plattform «arbeit.swiss», wo den RAV-Kandidaten auf gemeldete Stellen ein Vorsprung von fünf Tagen gewährt wird, läuft laut Seco allerdings noch nicht wunschgemäss. Nur rund ein Viertel der Stellensuchenden haben sich gemäss der Analyse für den Zugang zu dem für sie geschützten Bereich registriert.
Das Seco habe sich zum Ziel gesetzt, die selbstständige Suche weiter zu fördern, sagte Zürcher. Einerseits soll der Zugang und der Betrieb technisch vereinfacht werden. Andererseits werde man die weniger IT-affinen Stellensuchenden gezielter an die Lösung heranführen. Bereits im kommenden Jahr würden die Massnahmen dazu ergriffen.
Nicht nur das Seco, sondern auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind zufrieden damit, wie das Konzept Stellenmeldepflicht angelaufen ist. Die Umsetzung dazu sei geglückt, hält der Arbeitnehmerverband Travail.Suisse fest. Das sieht auch der Arbeitgeberverband so. Verbesserungspotenzial gebe es aber noch beim Matching zwischen Stellenprofilen und RAV-Meldungen. Zudem brauche es kürzere Wartefristen und schlankere Abläufe.
Travail.Suisse verweist derweil darauf, dass der Bericht noch keine Hinweise auf die entscheidenden Fragen zur Wirkung der Massnahmen liefere. Dazu will das Seco in rund einem Jahr Antworten liefern. Im Wirkungsmonitoring wird es im Kern darum gehen, ob die Massnahme ihren Zweck erfüllt.
Das Konzept der Stellenmeldepflicht wurde von der Politik im Zuge der Umsetzung des «Inländervorrangs light» entworfen, den das Parlament nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Dies mit dem Ziel, das inländische Potenzial besser auszuschöpfen.
Schwellenwert-Senkung
Anfang 2020 wird der Schwellenwert der Stellenmeldepflicht auf 5 Prozent gesenkt. Boris Zürcher rechnet trotzdem nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosen in meldepflichtigen Berufen. Aufgrund der aktuell sehr tiefen Arbeitslosigkeit seien sogar weniger Arbeitslose in solchen Berufen tätig als bis anhin.
Zudem hat das Seco nach Konsultation der Arbeitgeber- und Berufsverbände die Berufsnomenklatur zu den verschiedenen Berufsarten verfeinert. Künftig wird beispielsweise in der von der Stellenmeldepflicht stark betroffenen Gastrobranche zwischen Köchen und Hilfsköchen unterschieden. Nur noch die Suche nach Hilfsköchen ist bei den RAV zu melden.
Beim Branchenverband GastroSuisse bleibt man kritisch: Zwar seien in der Berufsnomenklatur Fehler behoben worden, doch das Konzept sei nach wie vor ein Bürokratiemonster. Präsident Casimir Platzer fordert unter anderem die Automatisierung von Prozessen oder die Berücksichtigung regionaler Unterschiede in der Arbeitslosigkeit.