Steuerabkommen gelangen am 25. November nicht zur Abstimmung

Bundeshaus

Bern – Das Schweizer Stimmvolk wird am 25. November nicht über die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich entscheiden. Die Gegner der Abkommen haben zu wenig Unterschriften für ein Referendum eingereicht. Das notwendige Quorum von 50’000 Unterschriften wurde bei allen drei Abkommen verfehlt, wie Bundeskanzlerin Corina Casanova am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Zwar ist der Entscheid noch nicht definitiv, und die Referendumskomitees könnten vor Gericht gehen. Dass es doch noch zu einer Abstimmung kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.

Beim umstrittensten Abkommen – jenem mit Deutschland – fehlten laut der Bundeskanzlei nämlich mindestens 1500 Unterschriften, und zwar im für die Gegner «allergünstigsten Fall». Dies ergab eine zweifache Auszählung und Kontrolle der Unterschriften, an der 90 Mitarbeitende des Bundes beteiligt waren.

Beschwerde möglich
Die Referendumskomitees haben laut der Bundeskanzlei bis zum Ablauf der Referendumsfrist nur 48’533 Unterschriften gegen das Abkommen mit Deutschland eingereicht. Bei den Abkommen mit Grossbritannien und Österreich fehlten mehr als 2500 beziehungsweise 3000 gültige Unterschriften.

Zum Abkommen mit Deutschland wird nun noch eine überdepartementale Kontrolle durchgeführt – wie es jüngst bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative geschah. Dann erlässt die Bundeskanzlei eine Verfügung. In der Folge haben die Komitees 30 Tage Zeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.

Nur das Tierseuchengesetz
Verstreicht die Beschwerdefrist unbenutzt oder stützt das Bundesgericht die Entscheide der Bundeskanzlei, sind die Referenden endgültig nicht zustande gekommen. Bereits jetzt steht aber definitiv fest, dass am 25. November nur eine Vorlage zur Abstimmung kommt. Es handelt sich um die Änderung des Tierseuchengesetzes.

Da die Abstimmungserläuterungen des Bundes gedruckt werden mussten, als noch nicht fest stand, ob die Referenden zustande gekommen sind, werden darin auch die Steuerabkommen erklärt. Stimmzettel werden aber nur zum Tierseuchengesetz verschickt.

Kritik an Gemeinden
Das Referendum ergriffen hatten die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) mit Unterstützung der Lega dei Ticinesi und der Jungen SVP sowie die Jungsozialisten (JUSO). Die Komitees gaben vergangene Woche an, sie hätten für jedes der drei Abkommen die nötigen 50’000 Unterschriften eingereicht. Vom Resultat der Zählung zeigten sie sich am Dienstag enttäuscht. Die AUNS macht hauptsächlich die Gemeinden für das Scheitern verantwortlich: Gegen 15’000 Unterschriften seien bei den Gemeinden liegen geblieben, also nicht rechtzeitig beglaubigt worden.

Keine Unterstützung der Parteien
Die Organisationen räumen aber auch ein, dass sich die Unterschriftensammlung schwierig gestaltete. «Keine der grossen politischen Parteien leistete irgendwelche Unterstützung», kritisiert die AUNS. Im Parlament hatten sich die SVP sowie ein Teil der SP gegen die Abkommen gestellt – aus gänzlich verschiedenen Gründen.

Die SVP möchte nicht, dass die Schweiz für andere Staaten Steuern eintreibt. Die Kritiker aus den Reihen der Linken befürchten dagegen, die Abkommen könnten den automatischen Informationsaustausch verzögern oder verhindern.

Entscheid in Deutschland im November
In Deutschland bekämpfen die Sozialdemokraten das Abkommen. Dieses droht deshalb im Bundesrat (Länderkammer) scheitern. Der Entscheid ist für den 23. November geplant.

Die Steuerabkommen sehen vor, dass die Banken auf den Guthaben der Kunden aus Deutschland, Österreich und Grossbritannien eine Steuer einziehen und diese via Schweizer Behörden an den Fiskus der jeweiligen Staaten weiterleiten. Die ausländischen Steuerbehörden erhielten so die ihnen zustehenden Steuerbeträge, ohne dass die Bankkunden ihre Identität preisgeben müssten.

Vergangenheit regularisieren
Geplant ist zum einen eine Steuer zur Regularisierung von Schwarzgeldern, die bereits auf Schweizer Konten liegen. Zum andern würde auf künftigen Kapitaleinkünften eine Steuer erhoben. In Kraft treten sollen die Abkommen am 1. Januar 2013.

Die Bankkunden hätten die Wahl, entweder anonym einen Teil ihres Vermögens abzuliefern oder auf ihre Anonymität zu verzichten und ihre Konten offenzulegen. Einige dürften ihre Gelder auch abziehen. Die Schweiz hat deshalb zugesichert, Deutschland, Österreich und Grossbritannien jene zehn Staaten und Territorien anzugeben, in welche die meisten Gelder abfliessen. (awp/mc/pg)

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