Steuerabzüge für Krankenkassenprämien werden nicht erhöht

Krankenkasse

Mit Efas (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) werden alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert. (Foto: Adobe Stock)

Bern – Die Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden nicht erhöht. Nach dem Ständerat hat es am Dienstag auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 103 zu 73 Stimmen bei acht Enthaltungen. Der Ständerat hatte schon in der Wintersession 2022 Nichteintreten beschlossen. Nun ist die Vorlage vom Tisch.

Mit der Gesetzesänderung setzte der Bundesrat eine vom Parlament überwiesene Motion des Waadtländer SVP-Nationalrats Jean-Pierre Grin um – er selbst lehnte die Idee ab.

Vorgesehen war, den maximalen Abzug für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien für Alleinstehende von 1800 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare sollte neu ein Pauschalabzug von 6000 statt 3600 Franken möglich sein und für Kinder oder unterstützungsbedürftige Personen neu einer von 1200 statt 700 Franken.

Mit dem Entscheid Folgte der Nationalrat dem Antrag einer knappen Mehrheit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Auch die Finanzkommission hatte sich gegen höhere Abzüge gestellt.

400 Millionen Franken weniger
Argumentiert wurde einerseits mit der angespannten Finanzlage des Bundes. Die Finanzkommission rechnete durch die Gesetzesänderungen mit Mindereinnahmen von ungefähr 315 Millionen Franken für den Bund und 85 Millionen Franken für die Kantone. Dies sei nicht verkraftbar.

Zudem wandten die Gegnerinnen und Gegner höherer Abzüge ein, es sei falsch, in erster Linie die oberen Einkommensklassen zu entlasten. Rund 40 Prozent der Steuerzahlenden zahlten aufgrund ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer und würden von einer Neuregelung nicht profitieren.

Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagte namens der WAK-N, das Vorhaben sei nicht gegenfinanziert. Das Parlament würde dadurch seinen Spielraum übermässig einschränken.

Warnung vor Spardruck
«Masshalten tut not», sagte auch Markus Ritter (Mitte/SG) namens seiner Fraktion. Seit der Annahme der Motion Grins noch vor Beginn der Coronapandemie sei finanzpolitisch viel passiert. Knapp 50 Prozent der Entlastung käme den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute.

Könne man die Schuldenbremse nicht einhalten, steige der Spardruck bei den schwach gebundenen Ausgaben, etwa bei der Landwirtschaft, der Bildung und der Armee, so Ritter.

Jacqueline Badran (SP/ZH) sagte, für den einzelnen Haushalt bringe die Vorlage fast nichts. Für den Mittelstand würde dadurch nicht einmal eine gute Flasche Wein herausschauen: «Da können wir das Geld genauso gut zum Fenster rauswerfen.»

«Sozialistiche Argumentation»
Eine Minderheit der WAK-N aus den Reihen von SVP und FDP hielt dagegen eine steuerliche Entlastung für angebracht. Sie verwies darauf, dass der obere Mittelstand für einen Grossteil des Steueraufkommens sorge.

Thomas Aeschi (SVP/ZG) stellte den erwarteten Mindereinnahmen die Ausgaben im Asylwesen entgegen. Es gehe darum, etwas für die einheimische Bevölkerung zu tun.

Beat Walti (FDP/ZH) warf Ritter eine «sozialistische Argumentation» vor. Dieser hielt dagegen, Walti treibe die Entsolidarisierung der Gesellschaft voran. (awp/mc/ps)

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