Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Im Steuerstreit mit den USA will der Bundesrat die getroffene Vereinbarung nicht aussetzen. Dies machte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in der Fragestunde des Nationalrates deutlich. Eine Rückkehr an den Verhandlungstisch ist für den Bundesrat kein Thema.
Widmer-Schlumpf musste eine ganze Reihe von Fragen zum Steuerstreit beantworten. Unter anderem wurde sie gefragt, ob der Bundesrat bereit sei, die Vereinbarung mit den USA aufzuheben oder zu sistieren, bis offene Fragen geklärt seien.
Die Debatte spitzt sich zu, weil alle Banken, die in der relevanten Kategorie des Programms zur Bereinigung der Vergangenheit teilnehmen wollen, dies bis spätestens Ende Dezember den US-Behörden melden müssen.
Für Aufregung sorgen derzeit insbesondere neue Regeln des US-Justizdepartements zur Interpretation des Bankenprogramms. Die Banken hätten bis heute nicht die nötigen Informationen, um die Konsequenzen einer Teilnahme am Programm zu beurteilen, monierte etwa Yves Nidegger (SVP/GE).
USA können Programm zurückziehen
Widmer-Schlumpf betonte, das Banken-Programm sei ein Programm des US-Justizdepartements. Die Durchsetzung liege in dessen Hand. Das US-Justizdepartement könne das Programm zurückziehen und neue Strafuntersuchungen gegen Schweizer Banken einleiten, wenn das Programm nicht effizient umgesetzt werde.
«Eine Suspendierung des Programms ist nicht vorgesehen», sagte die Finanzministerin. Die Teilnahme sei für die Banken freiwillig. Die Auslegung des Programms liege in der alleinigen Zuständigkeit des US-Justizdepartements. Dieses habe in einem Schreiben an die Bankiervereinigung zu gewissen Fragen Auslegungshinweise gegeben. Andere Fragen dagegen habe das US-Justizdepartement offen gelassen.
Interpretation nicht Sache des Bundesrates
«Es ist nicht am Bundesrat, diese Fragen zu beantworten und so einen eventuellen Spielraum einzuschränken», sagte Widmer-Schlumpf. Es liege an den Banken, ihre Position zu offenen Fragen gemeinsam zu definieren und diese gegenüber dem US-Justizdepartement zu vertreten.
Der Bundesrat sei überzeugt, dass das US-Programm den Banken die Chance biete, ihre Vergangenheit im Rahmen des Schweizer Rechts zu regeln. Er ermutige die Banken daher weiterhin, ihre Teilnahme am Programm «ernsthaft zu erwägen» und ihre Entscheide fristgerecht zu treffen.
Zusicherung der US-Steuerbehörde
Die Frage, ob die Vereinbarung mit den USA nur die strafrechtliche Verfolgung, nicht aber zivilrechtliche Verfahren verhindere, beantwortete Widmer-Schlumpf indirekt. Die US-Steuerbehörde IRS sei in die Verhandlungen einbezogen gewesen, sagte sie.
Das IRS habe versichert, dass das Programm den Banken erlaube, einen Schlussstrich zu ziehen, wenn sie die Bedingungen erfüllten. «Der Bundesrat hat keine Gründe, die Einhaltung dieser politischen Zusicherung anzuzweifeln», sagte Widmer-Schlumpf. Nicht Partei der Verhandlungen sei die US-Bankenaufsichtsbehörde SEC gewesen. Aufsichtsrechtliche wie auch andere nicht steuerliche Straftaten seien nicht Gegenstand der Gespräche gewesen.
Konsequenzen offen
Gefragt wurde Widmer-Schlumpf auch, was geschehen würde, wenn viele Banken nicht am Programm teilnähmen. «Ich kann Ihnen nicht sagen, was wäre, wenn», erklärte sie. Der Bundesrat hoffe, dass die Geschichte bald abgeschlossen sei.
Die Lösung des Steuerstreits zwischen den Schweizer Banken und den US-Behörden basiert auf einer gemeinsamen Erklärung der beiden Regierungen und einem Programm der USA für die Banken. Dieses ermöglicht den Banken, einem Strafverfahren zu entgehen, wenn sie kooperieren und Bussen bezahlen.
Bussen bis zu 50 Prozent
Das Programm teilt die Banken in verschiedene Kategorien ein. Am meisten müssen Banken bezahlen, die noch nach Februar 2009 – also nach dem Fall UBS – unversteuerte US-Vermögen angenommen haben. Vorgesehen sind Bussen in der Höhe von 50% der unversteuerten Gelder. Banken, die das fragwürdige Geschäft damals aufgaben, kommen mit 30% davon. Für Konten, die schon vor dem 1. August 2008 existierten, beträgt die Busse 20%.
Die Grundlage der Busse sei in den Gesprächen intensiv diskutiert worden, sagte Widmer-Schlumpf am Montag auf eine Frage dazu. Das Programm sehe Abzüge gewisser Beträge von der Grundlage der Bussenberechnung vor, namentlich für jene Konten, welche die Bank gegenüber der US-Steuerbehörde offengelegt habe. Die Einzelheiten seien zwischen jeder Bank und dem US-Justizdepartement im Rahmen des Non-Prosecution Agreements zu regeln. (awp/mc/upd/ps)