Bern – Bei den Regeln zur Kündigung wegen Eigenbedarf von Mietobjekten bleibt alles beim Alten. Gemäss den amtlichen Endergebnissen haben die Stimmenden eine entsprechende Änderung im Mietrecht mit 53,8 Prozent abgelehnt.
Gemäss den Ergebnissen aus den Kantonen sagten 1’331’100 Stimmende Nein zur Mietrechtsrevision betreffend Kündigung wegen Eigenbedarfs, 1’141’700 befürworteten sie. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 45 Prozent.
Augenfällig sind der Rösti- und auch der Stadt-Land-Graben: Die Westschweizer Kantone sowie die grossen Städte – auch in der Deutschschweiz – lehnten neue Mietregeln ab. In den ländlich geprägten Kantonen gab es mehrheitlich ein Ja.
Das Nein an der Urne kommt nicht ganz überraschend. Die Vorlage zum Miet-Eigenbedarf wurde im Laufe des Abstimmungskampfs immer kritischer beäugt, was für Behördenvorlagen dem Ausnahmefall in der Meinungsbildung entspricht.
Angst vor Wohnungsverlust
Der Absturz der Vorlage ist ein Erfolg für den Mieterinnen- und Mieterverband, der das Referendum ergriffen hatte. Trotz weniger zur Verfügung stehender finanzieller Mittel in der Abstimmungskampagne konnte er zusammen mit den linken Parteien eine Mehrheit von seinen Argumenten überzeugen.
Die Gegnerinnen und Gegner argumentierten, dass Eigenbedarf oft vorgeschoben werde, um Mieterinnen und Mietern zu kündigen und Räume danach für mehr Geld neu zu vermieten. Mieterinnen und Mieter seien mit der neuen Formulierung weniger gut geschützt vor ausserordentlichen Kündigungen wegen Eigenbedarfs.
Die geplanten Regeln wurden in den Abstimmungsumfragen von vielen als unnötig bezeichnet, weil bereits heute ausreichende Einschränkungen existierten. Auch der Bundesrat fand ursprünglich, die Vorlage sei nicht nötig. Im Abstimmungskampf musste er aber von Gesetzes wegen die Ja-Position des Parlaments vertreten.
Kritik an langwierigen Verfahren
Für die bürgerliche Mehrheit setzte es eine Niederlage ab. Im Ja-Lager waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und der Hauseigentümerverband. Auch die GLP plädierte bei den Eigenbedarf-Vorschriften für ein Ja.
Die Befürworter wollten die Voraussetzungen für ausnahmsweise vorzeitige Kündigungen vereinfachen. Der geltend gemachte Eigenbedarf sollte neu «bei objektiver Beurteilung bedeutend und aktuell» sein. Auf diesen Wortlaut hätten sich Gerichte bei der Beurteilung konkreter Streitfälle künftig zu stützen gehabt. Heute sind Kündigungen nur wegen «dringendem» Eigenbedarf möglich.
Die neuen Regeln sollten bewirken, dass vermietete Räume rascher als heute von den Besitzern selbst genutzt werden können. Die Bedingungen für dringenden Eigenbedarf seien oft unklar, machten die Befürwortenden der Reform geltend. Mitunter langwierige Verfahren seien die Folge davon.
Thema Mieten bleibt aktuell
Mit dem Nein bleibt vorerst alles beim Alten. Nach dem Kauf einer Immobilie kann der neue Besitzer einen vom Vorbesitzer übernommenen Mietvertrag mit längerer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen, wenn er dringenden Eigenbedarf geltend machen kann. Bei einem Rechtsstreit mit Vermietenden sind Mietende während des Verfahrens und eine gewisse Zeit danach vor sogenannten Rachekündigungen geschützt.
Weitere Debatten zum Mietrecht sind jedoch trotzdem bald zu erwarten. Die zuständige Nationalratskommission hat kürzlich zwei Vorlagen verabschiedet, die für Mietende die Hürden erhöhen, sich gegen Anfangsmietzinse zu wehren. Über die Vorlagen dürfte im Frühjahr der Nationalrat entscheiden. (awp/mc/pg)