Bern – Greenpeace Schweiz und der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) haben gegen die Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt Strafanzeige eingereicht. Sie werfen den AKW-Betreibern Bilanzfälschungen vor, die jedoch nur die Spitze des Eisbergs seien.
In den Bilanzen per Ende 2011 hätten die beiden AKW die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds um 599 Mio CHF über dem Marktwert ausgewiesen. Mit diesem Argument begründeten die Organisationen ihre Anzeige am Freitag vor den Medien in Bern. Wertschriften müssten gemäss Obligationenrecht nach Marktwert bilanziert werden.
Gesetzeswidrig sei auch, dass die AKW-Betreiber künftige Kosten für den Nachbetrieb, die Stilllegung und die Entsorgung als Aktiven auswiesen und damit die Haben-Seite um über 1,2 Mrd CHF aufbauschten. «Dadurch wird Eigenkapital geschaffen, das nicht werthaltig ist», schreiben die Organisationen in der Anzeige. Insgesamt geht es dabei um 1,8 Mrd CHF.
Spitze des Eisbergs
«Zwei in der Schweiz aktive Kernkraft-Gesellschaften haben fiktives Eigenkapital in ihren Bilanzen – Geld, das es in Wirklichkeit nicht gibt und nie gegeben hat», sagte alt Nationalrat Rudolf Rechsteiner (SP/BS). «Ohne Nachfinanzierung müssen sie gemäss Obligationenrecht Konkurs anmelden.» Deshalb fordern TRAS und Greenpeace unter anderem, dass die beiden Unternehmen finanziell saniert und in dieser Zeit keine Dividenden ausbezahlt werden. Zudem sollen die Atomkraft-Befürworter das Argument der tiefen Produktionskosten nicht mehr zum Nachteil anderer Energieformen nutzen dürfen.
Die Urkundenfälschung ist für Rechsteiner jedoch nur die Spitze des Eisbergs eines grösseren Problems: demjenigen der Stilllegung und Entsorgung, das die AKW-Betreiber – oder die Steuerzahlenden – teuer zu stehen kommt. Gemäss Bundesamt für Energie betragen die Gesamtkosten für Stilllegung, Nachbetrieb und Entsorgung des Atommülls für die fünf Schweizer AKW 20,6 Milliarden Franken. Gemäss dem Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) könnten die Kosten gar um 30% höher ausfallen.
Verursacherprinzip statt Staatsgarantie
Zwar sind gemäss Kernenergiegesetz die AKW-Betreiber verpflichtet, Atommüll «auf eigene Kosten sicher zu entsorgen». Reicht das Geld in den Fonds dafür nicht, und ist es für die anderen AKW-Betreiber «wirtschaftlich nicht tragbar», Geld nachzuschiessen, so kann «die Bundesversammlung beschliessen, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nicht gedeckten Kosten beteiligt», steht im gleichen Gesetz.
11,5 Mrd Franken für Entsorgungskosten fehlen
Für Greenpeace und TRAS ist dies eine faktische Staatsgarantie. Und für Rechsteiner ist klar, dass die «Atomlobby die Entsorgungskosten nicht selber tragen will». Derzeit fehlten 11,5 Mrd CHF, um die Kosten zu decken, und die Fonds seien unterversorgt. Nach rund zwei Dritteln der kalkulierten Laufzeit der AKW befänden sich in den Fonds «erst 36% der nötigen Mittel».
Für die Rekapitalisierung von Gösgen und Leibstadt sowie die Schliessung der Deckungslücke der Fonds mit Nachzahlungen und erhöhten Beiträgen müssten die AKW-Betreiber tief in die Tasche greifen: Der Finanzmarktexperte und Ökonom Kaspar Müller rechnet mit mehr als 1,5 Mrd pro AKW.
Die Schweiz solle aus ihrer Geschichte lernen, und die Steuerzahlenden sollten nicht nochmals wie bei der Swissair und der UBS bezahlen müssen. «Heute können die Verursacher die Rechnung noch begleichen», sagte Müller. Die Organisationen hoffen, dass Gerichte das Verursacherprinzip bei der Nachsorge durchsetzen.
Abwartende AKW-Betreiber
Die Verursacher hielten sich am Freitag zurück. Der Energiekonzern Axpo nahm zur Klage inhaltlich noch nicht Stellung. Die Bundesanwaltschaft habe die Axpo bis dato nicht in Kenntnis der Strafanzeige gesetzt, sagte Sprecherin Daniela Biedermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wenn diese eintreffe, «werden wir die Punkte selbstverständlich prüfen und auch alles beantworten». Axpo ist mit 25% an Gösgen und mit 52,7% an Leibstadt beteiligt.
Auch der Energiekonzern Alpiq wartet auf die Zustellung der Strafanzeige, bevor er Stellung beziehen kann. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40% der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4% an Leibstadt beteiligt. «Wir legen schon Wert darauf, dass wir die gesetzlichen Anforderungen und die Rechnungsregeln nach SWISS GAAP FER beim KKW Gösgen jederzeit einhalten», sagte Alpiq-Sprecher Martin Stutz.
Frage der Zuständigkeit
Die Bundesanwaltschaft hat auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Derzeit liege das Dossier beim Operativen Ausschuss des Bundesanwalts. Dieser werde zunächst grundsätzlich beurteilen, ob überhaupt Bundeszuständigkeit beziehungsweise eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben sei: «Diesbezüglich ist alles noch offen.»
Für TRAS und Greenpeace sowie deren Rechtsvertreterin, Professorin Monika Roth, ist eine solche Zuständigkeit gegeben. Dies weil die Unternehmen von nationalem Interesse seien und die gesamte Volkswirtschaft von ihrem Geschäftsgebaren betroffen sei. (awp/mc/pg)