Strafanzeige gegen Swissmedic eingereicht

Coronaimpfung

(Photo by Mufid Majnun on Unsplash)

Zürich – Sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen Geschädigte und weitere Personen haben am 14. Juli 2022 Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte erstattet. Sie werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet.

Die Strafanzeige umfasst rund 300 Seiten mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport; rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel). Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem Gang an die Öffentlichkeit wollen die Kläger verhindern, dass noch mehr Menschen durch die neuartigen und gesundheitsgefährdenden mRNA-Impfstoffe zu Schaden kommen. 

Basierend auf umfangreichen Untersuchungen eines grösseren Teams von Anwälten und Wissenschaftlern steht der Vorwurf im Raum, dass Swissmedic durch besagte Rechtsverletzungen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, welches jenes von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt und dadurch die gesundheitliche Schädigung eines unbestimmt grossen Teils der Schweizer Bevölkerung in Kauf genommen hat. Die angezeigten Personen von Swissmedic tragen gemäss Strafanzeige die Verantwortung für die folgenden strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschliessend):

Nachdem die zuständigen Behörden seit Einreichung der Strafanzeige vor genau 4 Monaten weitgehend passiv geblieben sind, haben die verantwortlichen Rechtsanwälte den strafrechtlich relevanten Sachverhalt und die Ergebnisse ihrer umfassenden Untersuchungsarbeiten gestern den Medien vorgestellt. In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie legen dar, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt hätten, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung. 

Die entsprechenden Gesetzesverstösse betreffen sowohl Art. 9a des Heilmittelgesetzes (HMG), welcher die befristete Zulassung von Arzneimitteln regelt (und somit auch für die mRNA-Impfstoffe gilt), als auch die in Art. 1a HMG festgehaltene Auflage, Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Swissmedic ist nach Art. 3 HMG verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Hierfür muss sie regelmässig, systematisch und vorausschauend Gefahren erfassen. Zudem muss Swissmedic gemäss Art. 7 HMG dafür sorgen, dass keine Produkte freigegeben werden, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nicht nachgewiesen sind. Verstossen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic gegen diese elementaren Sorgfaltspflichten, machen sie sich nach Art. 86 HMG strafbar.

Swissmedic wehrt sich gegen die Vorwürfe

Gegenüber der NZZ meldete Swissmedic, man nehme die Anzeige zur Kenntnis. Gegen die Vorwürfe wehrt man sich: «Bei der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gab es keine «Abkürzungen». In Bezug auf die Anforderungen an Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität wurden keinerlei Abstriche gemacht», erklärte Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi. (Kunz Law/BZ/mc/hfu)


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