EX-SNB-Präsident Philipp Hildebrand.
Zürich – Seit Mittwoch müssen sich mit dem Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei und dem früheren Bank Sarasin-Mitarbeiter Reto T. die beiden zentralen Figuren der Affäre um den zurückgetretenen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert Schuldsprüche, die Verteidiger setzen sich für Freisprüche ein.
Während sich Reto T. aus gesundheitlichen Gründen von der Hauptverhandlung dispensiert hatte, erschien der heute 43-jährige Rechtsanwalt Hermann Lei persönlich vor Gericht und wehrte sich gegen einen Strafbefehl, der ihn wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses, versuchter Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses sowie mehrfacher Verletzung des Schriftgeheimnisses bereits im September 2013 zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 CHF, also 16’500 CHF, sowie zu einer Busse von 3’300 CHF verurteilt hatte. Zudem wurde Lei verpflichtet, dem Geschädigten Hildebrand eine Prozessentschädigung von 16’735 Franken zu bezahlen. Lei wehrte sich gegen die Schuldsprüche und liess seinen Rechtsanwalt Valentin Landmann auf umfassende Freisprüche plädieren.
«Für mich war das Land in Gefahr»
Der Thurgauer SVP-Politiker Lei machte ethische Gründe für sein Verhalten geltend. So hatte er zusammen mit dem IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin Reto T. im Dezember 2011 den damaligen SVP-Nationalrat Christoph Blocher über die privaten Devisentransaktionen des damaligen Schweizer Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand informiert. «Ich konnte meinen Kopf nicht in den Sand stecken», erklärte Lei vor Gericht.
Er habe sich an den Parteikollegen Blocher gewendet, da dieser es durchziehen würde, führte Lei aus, räumte aber auch ein, dass er sich aus heutiger Sicht lieber an einen politischen Gegner wie Professor Daniel Jositsch hätte wenden sollen.
Als er erfahren habe, dass Hildebrand rund 400’000 Franken verschoben habe, sei für ihn Handlungsbedarf angezeigt gewesen: «Für mich war das Land in Gefahr», erklärte er. In Bezug auf Reto T. führte Lei aus, dass er schon bei ihren zahlreichen Diskussionen ihm gegenüber klar gemacht habe, dass es alleine sein Problem sei, wenn die Bankdaten an die Oeffentlichkeit gelangten.
Ein Delikt ist bereits verjährt
In einem Punkt konnte Lei allerdings jetzt schon zufrieden sein. So führte das Gericht vorab aus, dass es den Übertretungs-Vorwurf der Verletzung von Schriftgeheimnissen infolge Verjährungen nicht mehr verfolgen werde.
Die Staatsanwaltschaft verlangte dagegen nicht nur die Verurteilung Leis, sondern auch die von Reto T., dem sie mehrfache Widerhandlung gegen das Bankengesetz sowie Verletzung des Geschäftsgeheimnisses anlastete. Der Strafantrag lautete in der Anklage auf zwölf Monate bedingt. Nach den Parteivorträgen zog sich das Gericht zur geheimen Urteilsberatung zurück. Diese wird rund zwei Wochen dauern. Die Urteile werden gemäss dem Gerichtsvorsitzenden Sebastian Aeppli am kommenden 13. April eröffnet. (awp/mc/pg)