Strafverfahren gegen zweite IT-Firma in SECO-Korruptionsaffäre
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Bern – Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine weitere IT-Firma im Visier. Das neue Verfahren werde wegen des Verdachts der Bestechung und der Vorteilsgewährung geführt, schrieb die BA am Freitag auf Anfrage.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte damit eine Meldung der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» vom Donnerstag. Gegen wen das neue Verfahren geführt wird, teilte die BA nicht mit. Man könne aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben machten, erklärte sie.
Bereits seit Januar ermittelt die BA gegen einen ehemaligen SECO-Ressortleiter und zwei ehemalige Kadermitglieder der Firma Fritz & Macziol (Schweiz) AG. Der SECO-Mann soll dem IT-Unternehmen überteuerte Aufträge in Millionenhöhe zugeschanzt haben. Im Gegenzug soll der Ressortleiter Geschenke wie etwa VIP-Tickets für Fussballspiele angenommen haben.
Drei Personen in U-Haft
Die Bundesanwaltschaft setzte im Februar zwei Personen – darunter einen SECO-Mitarbeiter – in Untersuchungshaft. Eine Person wurde Mitte März wieder entlassen. Wie die BA am Freitag weiter mitteilte, befinden sich inzwischen drei Personen im Zusammenhang mit der SECO-Korruptionsaffäre in Untersuchungshaft.
Auch Kanton Zürich betroffen
Nicht nur die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen der Korruptionsaffäre sondern auch die Zürcher Staatsanwaltschaft. Diese eröffnete im Februar ein Verfahren. Sie ermittelt gegen fünf Verdächtige. Zwei ehemalige Mitarbeiter einer IT-Firma sind seit dem 7. März im Kanton Zürich in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft vom 20. März ermittelt sie gegen einen Mitarbeiter der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern (DJI) sowie einen ehemaligen Mitarbeiter der Organisation und Informatik der Stadt Zürich (OIZ).
Ebenfalls verdächtigt werden drei ehemalige Mitarbeiter der involvierten IT-Firma. Auch in Zürich sollen Geschenke wie VIP-Tickets für Fussballspiele gegen IT-Aufträge getauscht worden sein.
Bei den Ermittlungen arbeiten Zürcher Justiz und Bundesanwaltschaft zusammen. Ob die beiden Untersuchungshäftlinge in Zürich deswegen in der Zusammenstellung der Bundesanwaltschaft dazu auftauchen, oder ob es sich um zwei weitere Personen handelt, ist unklar. Die Bundesanwaltschaft wollte zu dieser Frage am Freitagabend mit Verweis auf das Untersuchungsgeheimnis keine Präzisierungen machen.
Die beiden in Zürich Verhafteten befanden sich nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft vom Freitag weiter in U-Haft. (awp/mc/ps)