Die neuen Vorschriften dürften das Aus für die letzten Röhrenfernseher bedeuten.
Bern – TV-Geräte, die zu viel Energie verbrauchen, sollen künftig nicht mehr hergestellt oder importiert werden dürfen. Auch für Umwälzpumpen sowie Leuchtstoff- und Strassenlampen sollen neu Vorschriften zum Energieverbrauch gelten.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schickt entsprechende Änderungen der Energieverordnung in die Anhörung, wie es am Freitag mitteilte. Parteien und Verbände können bis zum 7. Juli Stellung nehmen.
Erweiterung der Effizienzvorschriften
Seit 2009 gelten Effizienzvorschriften für Haushaltlampen und Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Nun sollen im Einklang mit der EU für drei weitere Kategorien von Elektrogeräten Vorschriften eingeführt werden: TV-Geräte, Umwälzpumpen für Heizungs- und Warmwasserkreisläufe sowie Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte. Mit den neuen Verbrauchsvorschriften könnten bis 2020 jährlich 1200 Gigawattstunden Strom gespart werden, schreibt das UVEK. Dies ist mehr als die Stadt Bern in einem Jahr verbraucht. Allein bei den TV-Geräten rechnet das UVEK mit Einsparungen von 400 Gigawattstunden pro Jahr. Immer mehr und immer grössere TV-Geräte hatten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass der Energieverbrauch bei diesen Geräten zunahm. Mit den Effizienzvorschriften könne der Anstieg des Verbrauchs gemindert werden, heisst es im Bericht zur Anhörung.
Zusätzliche Klassen A+, A++ und A+++
Änderungen gibt es auch bei der Energieetikette. Die stetige Verbesserung der Energieeffizienz von Elektrogräten führte in den letzten Jahren dazu, dass der Grossteil des Angebots in der besten Effizienzklasse (Klasse A) zu finden war. Zur feineren Unterscheidung der besten Geräte hat die EU die Einführung der zusätzlichen Klassen A+, A++ und A+++ beschlossen. Diese Änderung will nun auch die Schweiz übernehmen. Ausserdem soll neu eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt werden. Der Bund erachtet die Lösung mit den Plus nicht als optimal. Er hatte deshalb in Erwägung gezogen, für die Schweiz die klassische Energieetikette mit den sieben Energieeffizienzklassen A bis G neu zu definieren. Aus Rücksicht auf die Umtriebe für den Handel wurde diese Idee jedoch aufgegeben.
Kontrollen neu an Grenzen und bei CH-Herstellern
Eine Anpassung der Schweizer Bestimmungen an EU-Recht schlägt das UVEK auch in einem weiteren Punkt vor: Neu soll die Einhaltung der Effizienzvorschriften nur noch beim Import und bei der Herstellung beachtet werden müssen. Nicht mehr betroffen wäre damit der Detailhandel. Bisher war in der Schweiz jegliches Inverkehrbringen von Geräten verboten, die den Vorschriften nicht entsprechen – also auch das Verkaufen, Vermarkten oder Abgeben von solchen Geräten. Die Neuerung bringt eine Veränderung bei den Kontrollen: Geprüft würde die Einhaltung der Vorschriften künftig direkt an der Grenze und bei den Schweizer Herstellern und nicht mehr mit Stichproben im Markt. Der Aufwand für den Zoll könne noch nicht abgeschätzt werden, heisst es im Bericht. (awp/mc/ps)